Werkstudent: Voraussetzungen, Gehalt, Steuern & Co.

Werkstudent – Die Arbeit als Werkstudent erfreut sich nicht umsonst großer Beliebtheit: Sie erlaubt neben dem Studium etwas Taschengeld dazu zu verdienen, Arbeitserfahrung zu sammeln und dabei Wissen zu vertiefen und zu erwerben. Auch in die Rentenversicherung kann so bereits früh eingezahlt werden. Wir erklären dir hier worum es sich bei einer Werkstudententätigkeit handelt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie es um Vergütung, Steuern & Co. steht. Zurück zu: Beschäftigungsverhältnisse in der Übersicht.

Werkstudent: Definition & Voraussetzungen

Bei der Werkstudententätigkeit handelt es sich um die Beschäftigung eines Studenten in einem Unternehmen, die durch die fachliche Nähe zum Studium geprägt ist und ihm erlaubt fachliche Kenntnisse zu erwerben und zu vertiefen. Dadurch wird auch das Erreichen seines Ausbildungsziels gefördert.

Um als Werkstudent zu gelten, müssen einige Bedingungen beachtet werden. So darf die Arbeitszeit während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden betragen und dem Arbeitgeber muss eine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen. Studierende, die bereits mehr als 25 Semester studiert und alle Scheine abgeschlossen haben, dürfen keine Werksudententätigkeit mehr ausüben.

Die Voraussetzungen für die Werkstudententätigkeit zusammengefasst:

  • Immatrikulation als ordentlicher Student
  • maximale Arbeitszeit 20 Stunden die Woche (während des Semesters)
  • Ausschluss bei langer Studienzeit

Als Werkstudent bist du bei der Arbeit ein vollintegriertes Teammitglied und darfst dein Wissen und deine Expertise bei Projekten mit einbringen und vertiefen.

Arbeitszeit und Vergütung

Obwohl die Arbeitsstunden des Werkstudenten während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden die Woche limitiert sind, ist es ihm erlaubt, während der vorlesungsfreien Zeit auch bis zu 40 Stunden arbeiten zu dürfen. Auch in den Abend- und Nachstunden, so wie am Wochenende können diesbezüglich Sonderregelungen gelten.

Im Vergleich vergüten die meisten Arbeitgeber eine Werkstudententätigkeit besser, als ein studienbegleitendes Praktikum. So können sich mittlerweile auch Werkstudenten über den 2015 verabschiedeten Mindestlohn von 12,00 Euro die Stunde freuen.

Alles Wichtige zur Arbeitszeit und Vergütung auf einen Blick:

  • während des Semesters: 20 Stunden die Woche
  • in der vorlesungsfreien Zeit: bis zu 40 Stunden die Woche
  • individuelle Sonderregelungen möglich
  • Anspruch auf Mindestlohn vorhanden

Wann immer eine Tätigkeit vergütet wird, stellt sich auch die Frage nach den Abzügen. Wie hoch diese sind, hängt von deiner Arbeitszeit und Vergütung ab. Denn: Arbeitest du mehr als geringfügig und verdienst zwischen 520,01 und 1.300 Euro im Monat, handelt es sich bei der Werkstudententätigkeit um einen Midijob, was entsprechende Abgaben mit sich bringt. Schauen wir uns diese nun genauer an.

Sozialversicherung, Steuern & Co.

Prinzipiell bleibst du während deiner Werkstudententätigkeit auch weiterhin in der Familien- und Studentenversicherung. Das hat auch für deinen Arbeitgeber einen Vorteil: Er kann sich über niedrige Lohnnebenkosten freuen.

Werfen wir vorab einen Blick auf die Versicherungsbeiträge, die von deinem Gehalt abgehen:

  1. Rentenversicherung
  2. Lohnsteuer
  3. ggf. Kirchensteuer
  4. Krankenversicherung

Rentenversicherung ab 520 Euro brutto im Monat

Doch auch hier gibt es einige Unterschiede. So zahlst du als Student erst dann in die Rentenversicherung ein, wenn du mehr als 520 Euro brutto im Monat verdienst. Die Höhe der Lohn- und Kirchensteuer hält sich dagegen in Grenzen und kann anhand einer Steuererklärung auch wieder zurückgefordert werden. Voraussetzung: Das jährliche Gehalt liegt unter dem sogenannten Grundfreibetrag von 9.984 Euro im Jahr.

  • Einzahlung in Rentenversicherung erst ab 520 Euro brutto im Monat
  • Lohn- & Kirchensteuer kann zurückgefordert werden
  • Voraussetzung: Grundfreibetrag wird nicht überschritten

Krankenversicherung ab 553,33 Euro brutto im Monat

Auch die Krankenversicherung ist für Werkstudenten Pflicht. So lange du noch unter 25 Jahre alt bist, kannst du weiterhin bei deiner Familie mitversichert sein ohne zusätzliche Beiträge zahlen zu müssen.

Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Verdienst du jährlich über 553,33 Euro, musst du selbst für die Krankenversicherung aufkommen.  Hierfür gibt es studentische  Krankenversicherungen mit besonders günstigen Mitgliedsbeiträgen.

Anhand der Werkstudententätigkeit kannst du also nicht nur neue Fähigkeit lernen und in der Praxis anwenden, sondern zahlst als Arbeitnehmer auch schon in die wichtigsten Versicherungen ein.