Beschäftigungsverhältnisse: Vollzeit, Teilzeit, Minijob & Co. – Übersicht & Definition

Beschäftigungsverhältnisse – In Deutschland gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsmodellen und Beschäftigungsverhältnissen. Schließlich bietet nicht jeder Arbeitgeber alle Jobmodelle an und nicht jeder Arbeitnehmer kommt mit den unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen gleich gut zurecht. Vollzeit, Teilzeit, Minijob & Co. – Hier findest du die gängigsten Beschäftigungsverhältnisse im Überblick.

Vollzeit arbeiten

Von einer Anstellung in Vollzeit spricht man dann, wenn eine Person die tarifvertraglich geregelte oder gesetzlich festgelegte Arbeitszeit regelmäßig erbringt. Bei den meisten Unternehmen entspricht das einer 40-Stunden-Woche – also 8 Arbeitsstunden pro Werktag. Es gibt jedoch auch einige Branchen und Tarife in denen eine Arbeitswoche von etwa 35 Stunden üblich ist. Auch hier gilt man per Definition weiterhin als Vollzeitangestellter.

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Teilzeit arbeiten

Im Vergleich zu Vollzeit, handelt es sich bei einem Teilzeitjob um ein Beschäftigungsverhältnis bei dem du nur einen Teil der vollen Arbeitszeit erbringst. Die meisten Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten 20 bis 30 Stunden die Woche. Dabei ist es dir überlassen, ob du deine Arbeitszeit auf alle fünf Werktage verteilst oder an bestimmten Tagen die Woche Vollzeit arbeitest.

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Minijob

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der deine monatliche Vergütung nicht mehr als 520 Euro pro Monat betragen darf. Auch inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sollte der Lohn eines Minijobbers die 5.400 Euro im Jahr nicht übersteigen. Steuern und Sozialabgaben fallen im Vergleich zum Vollzeit Job oder Teilzeit Job weg.

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Midijob

Bei dem Midijob handelt es sich um ein relativ neues Arbeitsmodell, das häufig auch ‚Beschäftigung in Gleitzone‘ genannt wird. Entscheidest du dich für einen Midijob kannst du dich über finanziellen Spielraum und zeitliche Flexibilität freuen. Der Verdienst eines Midijobbers beträgt zwischen 520,01 und 1.600 Euro im Monat.

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Befristete Beschäftigung

Die befristete Beschäftigung gehört zu den atypischen Beschäftigungsverhältnissen und erfreut sich vor allem bei jüngeren Arbeitnehmern großer Beliebtheit. Hier ist der Arbeitnehmer nur für einen bestimmten Zeitraum bei einem Unternehmen angestellt. Die Vorteile: Du kannst in den unterschiedlichsten Branchen Berufserfahrung sammeln und neue Qualifikationen erlangen.

Alles Wichtige rund um die Vorteile, Nachteile & Co:

Zeitarbeit / Leiharbeit

Bei der Zeitarbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag, die ihn für eine gewisse Zeit an ein anderes Unternehmen ‚verleiht‘. Aus diesem Grund wir die Zeitarbeit auch oft als Leiharbeit bezeichnet. Dieses Arbeitsmodell ist ideal für diejenigen, denen er Einstieg in die Berufswelt schwer fällt, da die Einstellungshürden besonders gering sind.

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Praktikum

Ein Praktikum ist heute aus dem Lebenslauf kaum noch wegzudenken und gibt vor allem Schülern und Studenten die Möglichkeit, erste Berufserfahrung zu sammeln und bereits erworbenes Wissen zu vertiefen. Auch neue Kenntnisse können hier erworben und praktisch angewandt werden. Dabei hängen sowohl Dauer, als auch der Vergütungsanspruch von der Art des Praktikums ab.

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Werkstudent

Als Werkstudent kannst du neben dem Studium etwas Taschengeld dazu verdienen, wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anwenden und zahlst bereits in die wichtigsten Versicherungen ein. Dabei ist die Werkstudententätigkeit an einige Bedingungen geknüpft und auch bezüglich der Arbeitszeiten gibt es hier einiges zu beachten.

Alles Wichtige rund um die Arbeit als Werkstudent haben wir hier für dich zusammengefasst:

Selbstständigkeit

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Weg der Selbstständigkeit. Schließlich verspricht das Freiberufler Dasein jede Menge unternehmerische Freiheit und Flexibilität. Zu Arbeiten wann und wo man möchte, schätzen die meisten Freiberufler sehr. Wer nicht hauptberuflich selbstständig sein möchte, der kann seine Selbstständigkeit auch im Nebenerwerb ausüben. Vorsicht ist jedoch bei der Scheinselbstständigkeit gegeben.

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