Minijob: Vorteile, Gehaltsgrenze & Versicherungspflicht

Minijob – Der Minijob bietet vielen Studenten, Rentnern und Vollzeitbeschäftigten die Möglichkeit, ihre Haushaltskasse nebenbei aufzubessern. Als Minijobber bleibt man dabei sowohl lohnsteuerfrei, als auch sozialversicherungsfrei und hat dabei die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer in Vollzeit. Welche Gehaltsgrenze für Minijobber unbedingt eingehalten werden muss und welche Rechte geltend gemacht werden können, das erfährst du hier. Zurück zu: Beschäftigungsverhältnisse in der Übersicht.

Minijob: Definition & Bedeutung

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, deren monatlicher Lohn nicht mehr als 520 Euro pro Monat betragen darf. Somit dürfen Minijobber auch inklusive Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen. Steuern und Sozialabgaben fallen im Vergleich zum Vollzeit Job oder Teilzeit Job weg.

Jährlicher Verdienst von 5.400 Euro im Jahr darf nicht überschritten werden

Der Minijob ermöglicht es dir weitere Berufserfahrung zu sammeln und dir weiterhin etwas dazu zu verdienen.

Versicherungspflicht: Arbeitgeber Pauschale

Auch wenn der Arbeitnehmer selbst sozialversicherungsfrei ist, muss der Arbeitgeber das geringfügige Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale anmelden und somit eine Pauschale von 30% des Verdienstes zahlen. Der Minijobber selber bekommt hiervon meistens nichts mit.

Zu der Pauschale gehören:

  • Rentenversicherung: 15%
  • Krankenversicherung: 13%
  • Steuern: 2%

Möchte der Arbeitnehmer seine Rentenansprüche erhöhen, ist es ihm erlaubt, den Beitrag des Arbeitsgebers aus eigener Tasche aufzustocken. Außerdem muss der Arbeitgeber alle bei ihm tätigen Minijobber unfallversichern. Eine Anstellung als Minijobber bringt auch noch eine Vielzahl anderer Vorteile und Rechte mit sich.

Vorteile und Rechte: Lohnfortzahlung, Urlaub & Co.

Neben dem üblichen Kündigungsschutz kannst du dich als geringfügiger Arbeitnehmer auch über einen Anspruch auf Lohnfortzahlung freuen – sowohl bei Krankheit, als auch bei Urlaub. Dieser ist nach dem Bundesurlaubsgesetz geregelt. So hast du bei einer 6-Tage-Woche einen Anspruch von mindestens 24 Urlaubstagen pro Kalenderjahr.

Übrigens: Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt auch an gesetzlichen Feiertagen, die du auch als Minijobber nicht nacharbeiten musst.

Alle Vorteile und Rechte auf einen Blick:

  • Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung
  • Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz
  • Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Einer der beliebtesten Minijobs – die Arbeit im Call Center: