Praktikum: Arbeitsverhältnis, Arten & Vergütung – für Studenten & Schüler

Praktikum – Ein Praktikum ist heute aus dem Lebenslauf kaum noch wegzudenken. Ob Schule, Universität oder im Rahmen eines Gap Years – Praktika bieten eine hervorragende Möglichkeit, bestehendes Wissen zu vertiefen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Doch was ist ein Praktikum überhaupt? Welche Praktikumsarten gibt es und wann wird eine Vergütung fällig? Das und mehr erfährst du hier. Zurück zu: Beschäftigungsverhältnisse in der Übersicht.

Praktikum: Definition & Arten

Bei einem Praktikum handelt es sich um eine befristete Tätigkeit bei einem Arbeitgeber. Sie hat den Zweck, dass der Praktikant seine Kenntnisse in einem bestimmten Bereich durch praktische Anwendung vertiefen oder etwas komplett Neues erlernen kann. Die Dauer des Praktikums unterscheidet sich dabei massiv. So dauern die meisten Schülerpraktika nur wenige Wochen, während sich Pflichtpraktika im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudiums über mehrere Monate erstrecken können.

Beim Praktikum steht der Ausbildungszweck und das Reinschnuppern in die Arbeitswelt an erster Stelle

Anhand eines Praktikums erhältst du also einen ersten Einblick in den Berufsalltag. Die genaue Dauer hängt von der Art des Praktikums ab. Dazu gleich mehr.

Schulpraktikum: Berufsorientierung während der Schulzeit

In manchen Schulen stehen Schulpraktika auf dem Lehrplan. Diese dienen der Berufsorientierung und geben den Schülern die Möglichkeit, sich einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag zu verschaffen. Hierfür suchen sich die Schüler ein Unternehmen aus. Dort unterstützen sie die Mitarbeiter bei ihren Arbeiten und lernen den Arbeitsablauf kennen. Die meisten Schulpraktika dauern zwei bis vier Wochen.

Zusammengefasst:

  • Dauer: 2-4 Wochen
  • Berufsorientierung
  • erster Einblick in Arbeitsalltag

Hochschulpraktikum: Vertiefen von Erfahrungen während des Studiums

Auch die meisten Studieneinrichtungen sehen für ihre Studierenden ein Pflichtpraktikum vor. Hier werden bereits erworbene Kenntnisse vertieft und erweitert. Die Dauer eines Hochschulpraktikums hängt vom Studiengang ab und dauert meistens 3 bis 6 Monate.

Es gibt auch Hochschulen, die ein Vorpraktikum oder ein Nachpraktikum verlangen. So nehmen manche Bildungseinrichtungen nur Studierende an, die bereits anhand eines einschlägigen Vorpraktikums erste Arbeitserfahrung sammeln konnten. Andere Studiengänge schreiben erst nach der Beendigung des Studiums ein Praktikum vor – das so genannte Nachpraktikum.

Darum handelt es sich beim Hochschulpraktikum:

  • Dauer: 3-6 Monate
  • Vertiefung von Kenntnissen
  • Vorpraktikum & Nachpraktikum vorhanden

Freiwilliges Praktikum: Ideale Berufserfahrung während der Ferien

Um ein freiwilliges Praktikum handelt es sich dann, wenn der Praktikant aus eigenem Antrieb ein Praktikum absolviert. Somit zählt das freiwillige Praktikum auch nicht als Pflichtpraktikum. Die rechtliche Grundlage bildet hier das Berufsbildungsgesetz. Hier gelten einige abweichende Regelungen. So ist ist die Probezeit meistens verkürzt und auf einen schriftlichen Vertrag darf verzichtet werden.

Auslandspraktikum: Praktikumsplätze außerhalb Deutschlands

Es besteht auch die Möglichkeit ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Handelt es sich dabei um ein Pflichtpraktikum, kann die Hochschule bei der Vermittlung eines geeigneten Praktikumsplatzes meistens helfen. Handelt es sich dabei um ein freiwilliges Praktikum, musst du dir den Praktikumsplatz selbst organisieren.

Alles Wichtige zum Auslandspraktikum:

  • Pflichtpraktikum: Hilfe von der Hochschule zu erwarten
  • freiwilliges Praktikum: eigenstände Suche erforderlich

Ganz gleich um welche Art es sich handelt, ein Praktikum macht sich nicht nur gut im Lebenslauf, sondern hilft dir dabei, dein Fachwissen praktisch anzuwenden und zu vertiefen. Doch handelt es sich dabei auch um ein Arbeitsverhältnis?

Ist ein Praktikum ein Arbeitsverhältnis?

Prinzipiell stellt ein Praktikum kein Arbeitsverhältnis dar. Das gilt sowohl für Pflichtpraktika, als auch für freiwillige Praktika. Schließlich, so das Berufsbildungsgesetz, steht hier der Erwerb von neuen Fähigkeiten, Kenntnissen und beruflicher Erfahrung im Vordergrund.

Als Arbeitsverhältnis gilt es erst dann, wenn zwar ein Praktikumsvertrag unterzeichnet wurde, von dem Praktikant aber genau die gleiche Arbeit verlangt wird, wie von den Arbeitnehmern. In diesem Fall handelt es sich um ein so genanntes ‚Scheinpraktikum‘. Da der Praktikant eine solche Arbeit verrichtet, steht ihm dann auch der gesetzliche Mindestlohn zu.

Bei diesen Merkmalen handelt es sich um ein Scheinpraktikum und somit um ein Arbeitsverhältnis: ‌‌

  1. Abschluss eines einschlägigen Studiums
  2. Erfüllung typischer Arbeitnehmerpflichten
  3. Weisungsabhängigkeit
  4. fehlender Ausbildungsplan

Vergütung des Praktikums

Wie bereits erwähnt, ist der Arbeitgeber unter gewissen Umständen zum Mindestlohn verpflichtet. Handelt es sich dabei jedoch um ein Pflichtpraktikum, so hat der Praktikant grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Bezahlung.

Anders ist das jedoch bei einem freiwilligen Praktikum. Hier kann der Praktikant seinen Anspruch auf eine Vergütung geltend machen. Da der Praktikant bei einer Praktikumsdauer von mehr als drei Monaten einen wirtschaftlichen Beitrag zum Unternehmen leistet, steht ihm hier eine Vergütung zu.

Dann hast du Anspruch auf eine Vergütung:

  • bei einem freiwilligen Praktikum
  • bei einer Dauer von mehr als 3 Monaten
  • wenn du davor nicht arbeitssuchend warst