Vollzeit arbeiten: Definition, Stunden, Vorteile & Co.

Vollzeit – In Vollzeit zu arbeiten ist weiterhin nicht nur die klassischste Job-Variante, sondern auch die beliebteste. Denn wer in Vollzeit arbeitet, kann sich über finanzielle Sicherheit, Sozialversicherungsbeiträge und größere Aufstiegschancen im Unternehmen freuen. Doch ab wie vielen Stunden spricht von einer Vollzeit? Und wodurch zeichnet sich diese Art der Beschäftigung aus? Das und mehr erfährst du hier. Zurück zu: Beschäftigungsverhältnisse in der Übersicht.

Vollzeit: Definition & Bedeutung

Prinzipiell spricht man dann von einer Vollzeitarbeit, wenn eine Person regemäßig die tarifvertraglich geregelte oder gesetzlich festgelegte Arbeitszeit erbringt. Im Bundesdurchschnitt der meisten Unternehmen in Deutschland entspricht das 40 Stunden die Woche – also je 8 Stunden pro Werktag. Es gibt jedoch auch einige Branchen und Tarife in denen eine Arbeitswoche von etwa 35 Stunden üblich ist. Auch hier gilt man per Definition weiterhin als Vollzeitangestellter.

Die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitangestellten liegt bei 35 bis 40 Stunden die Woche

Arbeitest du weniger Stunden, wird hier nicht mehr von einer Vollzeitbeschäftigung gesprochen, sondern von Teilzeit.

Ob Gastronomie, Labor oder Büro – Auch einem Quereinstieg in Vollzeit steht nichts im Wege.

Merkmale & Ansprüche: Versicherung, Vergütung

Wer Vollzeit arbeitet, befindet sich meistens in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das unbefristet ausgeübt wird. Alle wichtigen Details und Vereinbarungen werden in einem Arbeitsvertrag festgehalten, der zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen wird. Arbeitnehmer in Vollzeit sind außerdem in das soziale Sicherungssystem integriert und haben Anspruch auf alle Leistungen von Rentenversicherung, Krankenversicherung und Co.

Das zeichnet eine Vollzeitbeschäftigung aus:

  • Kernarbeitszeiten & Arbeitsstundenanzahl vertraglich festgehalten
  • unbefristete Anstellung
  • regelmäßige Zahlung einer Vergütung
  • Integration in soziale Sicherungssysteme
  • Anspruch auf Pausen und Überstundenausgleich

Außerdem ist es den Vollzeitarbeitnehmern erlaubt, während der Arbeitszeiten Pausen einzulegen und Ihre Überstunden auszugleichen, solange Ihr Arbeitgeber Sie dazu auffordert und der Vertrag eine zusätzliche Vergütung von Überstunden erlaubt.

Möchtest du Vollzeit arbeiten, ist das Bewerbungsgespräch der erste Schritt.