{"id":21,"date":"2022-12-23T17:35:37","date_gmt":"2022-12-23T16:35:37","guid":{"rendered":"https:\/\/fivmagazine.com\/shop\/?page_id=21"},"modified":"2022-12-23T17:36:09","modified_gmt":"2022-12-23T16:36:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fivmagazine.de\/shop\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>\u00a7 1.1 Art und Umfang der Dienstleistungen | (1) &#8218;Finanzierung One&#8216; erbringt Dienstleistungen zur Unterst\u00fctzung des Kunden sowie kundenindividuelle Anpassungen und \u00e4hnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. (2) WAC &#8218;Finanzierung One&#8216; die Dienstleistungen gem\u00e4\u00df diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das f\u00fcr die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. (3) WAC ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.<\/p>\n<p>\u00a7 1.2 Mitwirkungsleistung des Kunden | Der Kunde wird &#8218;Finanzierung One&#8216; bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterst\u00fctzen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellen. Dar\u00fcber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bed\u00fcrfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung obliegt dem Kunden.<\/p>\n<p>\u00a7 1.3 Rechte an den verk\u00f6rperten Dienstleistungsergebnissen | &#8218;Finanzierung One&#8216; r\u00e4umt dem Kunden das nicht ausschlie\u00dfliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht \u00fcbertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verk\u00f6rperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schlie\u00dfen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.<\/p>\n<p>\u00a7 1.4 Verg\u00fctung | Die Verg\u00fctung der Dienstleistung ist das Entgelt f\u00fcr den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert verg\u00fctet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der &#8218;Finanzierung One&#8216;-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten verg\u00fctet. Reisekosten und Spesen, welche &#8218;Finanzierung One&#8216; Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von &#8218;Finanzierung One&#8216; zu zahlen hat, werden dem Kunden weiter-berechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Sch\u00e4tzungen des nach fachm\u00e4nnischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Zus\u00e4tzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu verg\u00fcten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenan-spr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von &#8218;Finanzierung One&#8216; anerkannt sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/p>\n<p>\u00a7 1.5 Qualitative Leistungsst\u00f6rung | (1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgem\u00e4\u00df oder fehlerhaft erbracht und hat &#8218;Finanzierung One&#8216; dies zu vertreten, ist &#8218;Finanzierung One&#8216; verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten f\u00fcr den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgem\u00e4\u00df zu erbringen. Vorraussetzung ist eine R\u00fcge des Kunden, die unverz\u00fcglich zu erfolgen hat, sp\u00e4testens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis. (2) Gelingt die vertragsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der Dienstleistung aus von &#8218;Finanzierung One&#8216; zu vertretenen Gr\u00fcnden auch innerhalb einer vom Kunden ausdr\u00fccklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen. In diesem Fall hat der &#8218;Finanzierung One&#8216; Anspruch auf Verg\u00fctung f\u00fcr die bis zum Wirksam werden der K\u00fcndigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.<\/p>\n<p>\u00a7 1.6 Zahlungsfristen\/Verzug | Die Preise verstehen sich rein netto zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die F\u00e4lligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Ger\u00e4t der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist &#8218;Finanzierung One&#8216; berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in H\u00f6he von 8% p. a. \u00fcber dem Basiszinssatz zu berechnen. v ist weiterhin zur Zur\u00fcckhaltung ihrer Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>\u00a7 1.7 Freistellung von Rechtsm\u00e4ngeln | (1) Voraussetzung f\u00fcr die Rechtsm\u00e4ngelhaftung ist, dass &#8218;Finanzierung One&#8216; vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Anspr\u00fcchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde &#8218;Finanzierung One&#8216; alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu \u00fcberlassen. Er hat dazu &#8218;Finanzierung One&#8216; alle erforderlichen Erm\u00e4chtigungen f\u00fcr gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Ma\u00dfnahmen zu erteilen. Er darf die Anspr\u00fcche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von &#8218;Finanzierung One&#8216; anerkennen, oder die Abwehr der Anspr\u00fcche durch &#8218;Finanzierung One&#8216; in anderer Weise durch nicht mit &#8218;Finanzierung One&#8216; abgestimmte Handlungen beeinflussen. \u00c4nderung oder Ersatz der Software bleibt WAC in einem solchen Fall vorbehalten. (2) Werden gegen den Kunden Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngelhaftung geltend gemacht, so kann &#8218;Finanzierung One&#8216; auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem f\u00fcr den Kunden zumutbaren Umfang \u00e4ndern oder ersetzen. (3) Weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personensch\u00e4den sowie bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>\u00a7 1.8 Haftung | Schadensersatzanspr\u00fcche jeglicher Art gegen &#8218;Finanzierung One&#8216;, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erf\u00fcllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in \u00a7 311 BGB aufgef\u00fchrten Schuldverh\u00e4ltnisse, sind auf grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten beschr\u00e4nkt. &#8218;Finanzierung One&#8216; haftet bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen nur in H\u00f6he der typischerweise vorhersehbaren Sch\u00e4den. Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df Absatz 1-2 gelten nicht bei Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. &#8218;Finanzierung One&#8216; \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verj\u00e4hren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, sp\u00e4testens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Bei Verlust von Daten haftet &#8218;Finanzierung One&#8216; nur f\u00fcr denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung durch den Kunden f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>\u00a7 1.9 Datenschutz\/Geheimhaltung | (1) &#8218;Finanzierung One&#8216; erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erf\u00fcllung und \u00c4nderung des mit dem Kunden begr\u00fcndeten Vertragsverh\u00e4ltnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der Agentur sowie an Dritte nur, soweit dies zur Erf\u00fcllung Ihrer Anforderungen und W\u00fcnsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. &#8218;Finanzierung One&#8216; erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten \u00fcber Produktneuheiten informieren zu k\u00f6nnen.Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten f\u00fcr die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempf\u00e4ngerin ist die &#8218;Finanzierung One&#8216;, c\/o Czaja , Bachstra\u00dfe 3, 88317 Aichstetten. (2) &#8218;Finanzierung One&#8216; ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchf\u00fchrung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 2 weiterzugeben. (3) Der Kunde stellt sicher, dass &#8218;Finanzierung One&#8216; alle relevanten, \u00fcber die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis f\u00fcr sie aus Gr\u00fcnden des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich f\u00fcr die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften \u00fcber den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Sollte die Durchf\u00fchrung einer Pflegeleistung oder einer Leistung im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch &#8218;Finanzierung One&#8216; oder dem jeweiligen Hersteller der Software nicht m\u00f6glich sein, ist der Kunde dar\u00fcber informiert, dass er gem\u00e4\u00df den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten an &#8218;Finanzierung One&#8216; und\/oder dem Hersteller der Software weitergibt oder diesen den Zugang zu ihren Daten erm\u00f6glicht. (4) Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchf\u00fchrung des Pflegeauftrages oder der Durchf\u00fchrung der Gew\u00e4hrleistung einzuholen hat. Der Kunde und &#8218;Finanzierung One&#8216; sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses erlangten vertraulichen Informationen, Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserf\u00fcllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.<\/p>\n<p>\u00a7 1.10 Schlussbestimmungen |\u00c4nderungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>Dies gilt auch f\u00fcr die Schriftformklausel und der K\u00fcndigung. Weitere Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise un-wirksam oder erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am n\u00e4chsten kommt. \u00a7 139 BGB kommt nicht zur Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen wird als Gerichtsstand Sitz der &#8218;Finanzierung One&#8216;, derzeit Leutkirch vereinbart. &#8218;Finanzierung One&#8216; ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem f\u00fcr diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>Uhrheberschutz und Nutzungsrechte<\/p>\n<p>\u00a7 1.1 Das Auftragswerk (Regelfall) Der uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Ausnahmefall: das Angebotswerk: Das Merkmal des Angebotswerkes besteht darin, da\u00df es inhaltlich auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist und da\u00df es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei der \u00dcbernahme des Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu erg\u00e4nzen (z.b. eine Rapportzeichnung anzufertigen), l\u00f6st einen erg\u00e4nzenden Werkvertrag aus. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und Pressezeichnung, wo sie aufgrund der Verwertungsm\u00f6glichkeiten traditionell \u00fcblich und von den Urhebern und Verwertern anerkannt sind. In allen anderen F\u00e4llen ist eine kostenlose Vorlage von Entw\u00fcrfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung. \u00a7 1.2 Die Arbeiten (Entw\u00fcrfe und Werkzeichnungen) unsererseits sind als pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfungen durch das Urheberrecht gesch\u00fctzt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach \u00a72 UrhG erforderliche Sch\u00f6pfungsh\u00f6he nicht erreicht ist. \u00a7 1.3 Ohne schrfitliche Zustimmung unsererseits d\u00fcrfen unsere Arbeiten einschlie\u00dflich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion ge\u00e4ndert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzul\u00e4ssig. \u00a7 1.4 Die Werke d\u00fcrfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdr\u00fccklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. \u00a7 1.5 Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. f\u00fcr ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bed\u00fcrfen der Einwilligung des Designers. \u00a7 1.6 Die \u00dcbertragung einger\u00e4umter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung. \u00a7 1.7 \u00dcber den Umfang der Nutzung steht unserem Designer ein Auskunftsanspruch zu.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Honorar \u00a7 2.1 Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einr\u00e4umung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. F\u00fcr diese Leistung berechnet der Designer das Regelhonorar. \u00a7 2.2 \u00dcbt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte einger\u00e4umt, berechnet der Designer ein Abschlagshonorar. \u00a7 2.4 Eine unentgeltliche T\u00e4tigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entw\u00fcrfen ist nicht berufs\u00fcblich. \u00a7 2.5 Vorschl\u00e4ge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gr\u00fcnden haben keinen Einflu\u00df auf das Honorar; sie begr\u00fcnden auch kein Miturheberrecht, es sei denn, da\u00df sie ausdr\u00fccklich vereinbart worden sind. \u00a7 2.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten f\u00e4llig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils f\u00e4llig. Erstreckt sich die Ausf\u00fchrung eines Auftrages \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. \u00a7 2.7 Honorare sind Nettobetr\u00e4ge (siehe AGB \u00a71.7).<\/p>\n<p>\u00a7 3 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten \u00a7 3.1 Die \u00c4nderung von Entw\u00fcrfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entw\u00fcrfe, die \u00c4nderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. \u00a7 3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausf\u00fchrungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. f\u00fcr Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. \u00a7 3.3 F\u00fcr Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchf\u00fchrung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet. \u00a7 3.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B.Druckausf\u00fchrung, Versand) nehmen wir nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. \u00a7 3.5. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter uns von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. \u00a7 3.6 Die Verg\u00fctung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung f\u00e4llig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Verg\u00fctungen und Nebenkosten sind Nettobetr\u00e4ge, die zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr \u00a7 4.1 An unseren Arbeiten werden Nutzungsrechte einger\u00e4umt, ein Eigentumsrecht wird nicht \u00fcbertragen. \u00a7 4.2. Die Originale sind nach angemessener Frist unbesch\u00e4digt an uns zur\u00fcckzugeben, sofern nicht ausdr\u00fccklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. \u00a7 4.3. Zusendung und R\u00fccksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und f\u00fcr Rechnung des Auftragebers bzw. Verwerters.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Haftung \u00a7 5.1. Eine Haftung f\u00fcr die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit seiner Arbeit wird von uns nicht \u00fcbernommen; gleiches gilt f\u00fcr die Schutzf\u00e4higkeit. \u00a7 5.2. Der Auftraggeber bzw. Verwerter \u00fcbernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit von Bild und Text. \u00a7 5.3. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht f\u00fcr die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. \u00a7 5.4. Die Freigabe von Produktion und Ver\u00f6ffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, stellt er ihn von der Haftung frei. \u00a7 5.5. Bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung unsererseits nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Belegexemplare Von vervielf\u00e4ltigten Werken sind uns mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu \u00fcberlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Gestaltungsfreiheit \u00a7 7.1 F\u00fcr uns besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. \u00a7 7.2 Die uns \u00fcberlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, da\u00df der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Erf\u00fcllungsort Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Teile ist der unser Firmensitz in Braunschweig. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen l\u00e4\u00dft die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie m\u00f6glich verwirklicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1.1 Art und Umfang der Dienstleistungen | (1) &#8218;Finanzierung One&#8216; erbringt Dienstleistungen zur Unterst\u00fctzung des Kunden sowie kundenindividuelle Anpassungen und \u00e4hnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. 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