Cannabis auf Rezept: Bundestag streicht Kostenübernahme für Cannabisblüten
Das Wichtigste: Seit dem 30. Juli 2026 gilt das sogenannte GKV-Spargesetz. Cannabisblüten sind komplett aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Kassenpatient*innen zahlen sie ab sofort selbst per Privatrezept. Extrakte und zugelassene Fertigarzneimittel bleiben grundsätzlich erstattungsfähig, aber nur nach einem neu vorgeschriebenen, sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Präparat. Auf einen Blick: Rund 65.000 Cannabis-Patient*innen in […]