Cannabis und Führerschein: THC-Grenzwert 3,5 ng/ml erklärt
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat Deutschland nicht nur den Cannabis-Konsum liberalisiert, sondern auch den Straßenverkehr neu geregelt. Der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blut wurde abgeschafft — an seine Stelle tritt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Klingt einfach, ist es aber nicht: Wer nach dem Konsum Auto fährt, navigiert zwischen Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Führerscheinrecht — und diese drei Systeme greifen unterschiedlich.
Der neue THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml im Blutserum
Seit Oktober 2024 gilt für Fahrzeugführer ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a StVG neue Fassung). Wer mit diesem Wert oder darunter am Steuer sitzt, handelt nicht mehr per se ordnungswidrig — vorausgesetzt, es gibt keine konkreten Ausfallerscheinungen.
Wichtig: Der Grenzwert gilt für THC, nicht für THC-COOH (den inaktiven Abbaumetaboliten). THC-COOH kann noch Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar sein, ist aber für den neuen Grenzwert nicht relevant. Entscheidend ist nur die aktive Wirksubstanz THC.
Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt weiterhin das absolute Gebot der Nüchternheit am Steuer — der 3,5 ng/ml-Grenzwert greift hier nicht.
Was bei Überschreitung droht
Wer die 3,5 ng/ml überschreitet, riskiert:
- Ordnungswidrigkeit: 500 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot — beim ersten Verstoß
- Wiederholung: Bei zweitem Verstoß binnen 12 Monaten verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Mischkonsum (Cannabis + Alkohol): Wer gleichzeitig Cannabis und Alkohol konsumiert hat und fährt, handelt bereits ab dem ersten Verstoß strafbar — unabhängig vom THC-Wert
- Fahreignungsprüfung (MPU): Bei Auffälligkeiten oder Wiederholungstätern kann die Führerscheinbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen
Strafrechtlich relevant wird es, wenn durch THC-Einfluss eine konkrete Gefährdung entsteht (§ 315c StGB) oder ein Unfall passiert. Dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, unabhängig vom Grenzwert.
Wie lange nach dem Konsum darf man fahren?
Das ist die praktisch entscheidende Frage — und sie lässt sich nicht pauschal beantworten. Der THC-Abbau im Blut ist stark individuell und hängt von Konsumhäufigkeit, Körperfett, Konsumform und Menge ab.
Orientierungswerte für gelegentliche Konsumenten:
- 1–2 Stunden nach dem Rauchen/Vaporisieren: THC-Blutkonzentration meist noch deutlich über 3,5 ng/ml
- 4–6 Stunden nach dem Konsum: Bei gelegentlichen Nutzern oft unter den Grenzwert gefallen — aber keine Garantie
- Regelmäßige Konsumenten: THC akkumuliert im Fettgewebe, kann auch 12–24 Stunden nach dem letzten Konsum noch über 3,5 ng/ml liegen
Die einzig sichere Empfehlung der Verkehrsmedizin: Mindestens 8 Stunden Wartezeit nach dem Konsum, besser mehr — und bei regelmäßigem Konsum deutlich länger. Heimtests (Speicheltests aus der Apotheke) messen THC im Speichel, nicht im Blut, und sind für Blutserum-Grenzwert-Abschätzungen ungeeignet.
Medizinische Cannabis-Patienten am Steuer
Für Patienten, die Cannabis auf Rezept konsumieren, gilt die gleiche Gesetzeslage — der 3,5 ng/ml-Grenzwert macht keine Ausnahme für medizinischen Konsum. Das ist ein zentrales Problem: Bei regelmäßiger Einnahme kann der THC-Blutspiegel dauerhaft über dem Grenzwert liegen.
Ärzte und Apotheker sind verpflichtet, Patienten über die Fahrtauglichkeit aufzuklären. Wer Cannabis täglich als Medikament einnimmt und Auto fahren muss, sollte mit dem behandelnden Arzt besprechen:
- Ob eine Dosisanpassung möglich ist (z. B. Einnahme nur abends)
- Ob eine fahrtauglichkeitsrelevante Blutabnahme Klarheit schaffen kann
- Ob die MPU-Behörde im konkreten Fall bereits von der Einnahme weiß (relevant für Führerscheinstatus)
Die Führerscheinstelle kann bei bekanntem THC-Konsum — auch bei Patienten — eine ärztliche Stellungnahme zur Fahreignung anfordern.
Polizeikontrolle: Ablauf und Rechte
Bei einer Verkehrskontrolle mit Cannabis-Verdacht:
- Polizei setzt zunächst Drogenschnelltest (Speichel) ein — positives Ergebnis führt zur Blutentnahme
- Blutentnahme erfolgt durch Arzt — Ergebnis entscheidet über rechtliche Konsequenzen
- Keine Aussagepflicht: Wer nach Konsum gefragt wird, muss nichts sagen
- Den Führerschein vorlegen müssen Sie — das ist Pflicht
Ein positiver Speicheltest allein reicht nicht für eine Verurteilung — die Blutprobe entscheidet.
Wer wissen will, wie lange THC generell nachweisbar bleibt: THC-Nachweis: Wie lange ist Cannabis nachweisbar? — dort sind Blut-, Urin-, Speichel- und Haartests im Detail erklärt. Hintergrundwissen zur Wirksubstanz: CBD vs. THC: Unterschied und Wirkung. Für Patienten auf Rezept: Cannabis auf Rezept.
Wer am Steuer Cannabis und Alkohol kombiniert, riskiert mehr als zwei Einzelverstöße: Cannabis und Alkohol: Risiken des Mischkonsums — Greening Out, THC-Verstärkung durch Alkohol und warum die Kombination stärker wirkt als die Summe beider Substanzen.
Neben dem Straßenverkehr gibt es für Sportler eigene Regelungen: Cannabis und Sport: WADA-Regeln, Doping und Athleten — WADA-Verbotsliste, Sperren und der Unterschied zwischen Training und Wettkampf.
Der THC-Grenzwert beim Autofahren im Detail — was 3,5 ng/mL bedeuten und wann man fahren darf: Cannabis und Autofahren: THC-Grenzwert und Führerschein-Risiko — §24a StVG, Roadside-Tests, MPU und praktische Zeitempfehlungen.

















