Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Schutz für Immobilienkäufer
Makler- und Bauträgerverordnung – Du bist nicht zufrieden mit der Beratung deines Maklers oder es gibt Probleme mit der Arbeit deines Bauträgers? Diese Situation mag für dich sehr nervenaufreibend und ärgerlich sein. In diesem Beitrag erfährst du alles über deine Rechte als Immobilienkäufer und wie dich die MaBV im Falle eines Betrugs schützt.
Makler- und Bauträgerverordnung im Überblick
Die Makler- und Bauträgerverordnung ist eine Rechtsverordnung, die vor allem Vorgaben zum Schutz des Immobilienerwerbers bei der erteilt. Sie regelt die Gestaltung und allgemeine Vorschriften zum Abschluss eines Bauträgervertrages, bezieht sich jedoch auch auf Makler, Darlehensgeber, Darlehensvermittler und Baubetreuer.
Das Wichtigste vorab in Kürze
- Regelungen bezüglich Bauträger- und Maklerverträgen
- legt Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen fest
- ein Bürge wird benötigt um Zahlungen entgegenzunehmen
- Bürgschaft kann mit Freistellungsgarantie gleichgesetzt werden
Alle Details die du über die Makler- und Bauträgerverordnung wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.
Was regelt die MaBV?
Ab wann darf ein Makler oder Bauträger Geld von dir entgegennehmen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Makler- und Bauträgerverordnung. Die Verordnung zielt darauf ab, Klarheit in unübersichtlichen Prozessen in der Immobilienbranche zu schaffen und die Gelder der Immobilienkäufer vor missbräuchlicher Verwendung oder einem unberechtigten Zugriff zu schützen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Leistungserfüllung des Bauträger wird mit Bürgschaft abgesichert
- Zahlungen (in %) der Käufer richten sich nach Baufortschritten
- Zahlungen dürfen nur für die vertraglichen Vorhaben verwendet werden
- getrennte Vermögensverwaltung für unterschiedliche Projekte
Der Hintergrund der Bürgschaft ist es, Schadensersatzansprüche des Käufers abzusichern. Diese können entstehen, wenn der Bauträger oder von ihm beauftragte Subunternehmer vorsätzlich unerlaubte Handlungen begangen haben. Die Bürgschaft ist aber keine Fertigstellungsgarantie
Für wen ist die Makler- und Bauträgerverordnung relevant?
Du möchtest beispielsweise als Mieter in einer großen Stadt eine Wohnung beziehen? Gerade in urbanen Räumen ist der Immobilienmarkt ein hart umkämpftes Gebiet, in dem du in vielen Fällen nicht um einen Makler herumkommst. Durch die Richtlinien der MaBV hast du die Möglichkeit die Leistung deines Immobilienmaklers zu regulieren und kontrollieren. Werden getroffene Vereinbarungen oder Leistungen nicht erfüllt, kannst du beispielsweise die Zahlung verweigern.
Immobilienkäufer
Auch wer ein Haus kaufen möchte, egal ob als Eigenheim oder als Kapitalanlage, kann von der Verordnung profitieren: Die genauen Vorschriften, die bis ins kleinste Detail regeln, wann wie viel zu zahlen ist, sichern den Käufer gegenüber dem Bauträger ab.
Lies weiter, um zu erfahren, wann dein Makler oder Bauträger eine Zahlung von dir verlangen kann.
Voraussetzungen für Zahlungen
Wird ein Bauträgervertrag geschlossen, bedeutet dies nicht, dass der Bauträger sofort die entsprechende Kaufsumme von dir verlangen kann. Grund dafür ist, das vor allem du als Käufer durch die MaBV geschützt werden sollst. Daher sind an die Entgegennahme von Zahlungen (Zahlungsanspruch) einige Voraussetzungen geknüpft, so muss/müssen:
- einen rechtswirksamer Kaufvertrag vorliegen
- der Kaufvertrag notariell bestätigt sein
- sämtliche Genehmigungen vorliegen (z.B. Baugenehmigung)
- ein Auflassungsvormerkung für den Käufer bestehen
- das Kaufobjekt frei von Grundbuchpfandrechten sein
- alle weiteren Leistungen des Vertrags erfüllt sein
Erst dann kann der Makler oder Bauträger Zahlungen von dir als Käufer einer Immobilie verlangen. Sollten jedoch Punkte des Vertrags vom Bauträger oder Makler nicht erfüllt worden sein, kannst du als Käufer:
- Zahlungen verweigern
- Schadensersatz verlangen
- Rückzahlungen verlangen
Zusammengefasst: Käuferschutz und Rechtsfolgen
Die Makler- und Bauträgerverordnung soll besonders Käufern einer Immobilie Sicherheit garantieren und sie vor Betrug schützen. So soll sichergestellt werden, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens des Bauträgers oder Maklers vollständig erfüllt werden. Im Falle der fehlenden Erfüllung seiner Leistungspflicht kann der Käufer Rechte gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen. Diese Rechte können zum Beispiel Schadensersatz oder eine Zahlungsverweigerung sein.