Scheidungsfolgenvereinbarung: Scheidung mit Kind und Haus – Tipps von unserem Experten
Scheidungsfolgenvereinbarung - Bei einer Trennung oder einer Scheidung ist es sinnvoll vorab wichtige Punkte untereinander zu regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Scheidung simpel zu gestalten. Die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung kann bei diesem Problem helfen. Was sollte alles darin geregelt werden, was ist vom Gesetz aus formbedürftig und wie hoch sind eigentlich die Kosten für so eine Vereinbarung?
Trennung und Scheidung - das richtige Verfahren mit Scheidungsfolgen
Tipp! Lesen Sie hier einen guten Ratgeber für Ihre Trennung: Haus und Wohnung verkaufen bei Scheidung. Die Frage über die faire Aufteilung des Hausrats, der Immobilie oder aber das Sorgerecht der Kinder kommt bei einer Scheidung zwangsweise auf. Sind die Eheleute sich einig, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung helfen die Scheidung so angenehm wie möglich für alle Parteien zu gestalten. Alle wichtigen Fakten und die besten Tipps zur Scheidungsfolgenvereinbarung erfahren Sie jetzt. Das Wichtigste auf einen Blick:
Scheidungsfolgen
Scheidungsfolgen sind alle Dinge, die sich aus der Tatsache der Scheidung oder der Trennung ergeben. Darunter fallen unter anderem die Aufteilung des Hausrats, das Sorgerecht der Kinder aber auch das weitere Verfahren mit gemeinsamen Verbindlichkeiten.
Regelungsgegenstände
Die Regelungsgegenstände sind vom Grundsatz bei beiden Verträgen gleich. Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln zusätzlich den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich während Trennungsvereinbarungen den Trennungsunterhalt zusätzlich bedenken.
Scheidungsvereinbarungen
Scheidungsvereinbarungen benötigen grundsätzlich keiner bestimmten Form. Gewisse Scheidungsfolgen werden vom Gesetz jedoch als formbedürftig angesehen, um den Schutz der Ehepartner durch eine neutrale Person die beide Parteien berät - der Notar - zu gewährleisten.
Allgemein fallen Kosten für den Notar und den Rechtsanwalt an. Die Rechtsanwaltskosten variieren je nach Einkommen und Vermögen des Ehepaars.
Scheidungsfolgen - Hausrat, Kinder und Verbindlichkeiten
Unter Scheidungsfolgen oder auch Scheidungsfolgensachen versteht man all die Dinge, die sich aus der Tatsache der Trennung oder Scheidung ergeben. Hierzu zählen die Aufteilung des Hausrats, die Ehewohnung oder die Immobilie, die Verbindlichkeiten gegenüber Banken aber auch die Versorgung und Betreuung der gemeinsamen Kinder nach der Trennung, denn all diese Dinge müssen bei einer Scheidung geregelt werden. Bei einvernehmlichen Scheidungen entscheiden die Ehegatten in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung genannt über die Scheidungsfolgen. Diese können auch mündlich zwischen den beiden Parteien geschlossen werden, jedoch empfiehlt es sich im Interesse beider Parteien und zur Vollständigkeit vor Gericht die besprochenen Details in einem Vertrag festzuhalten. Können sie sich nicht einigen, kann ein Ehegatte einen Antrag beim Familiengericht stellen, welches die Angelegenheit regelt.
- Scheidungsfolgen sind alle Dinge, die sich aus der Tatsache der Scheidung oder der Trennung ergeben
- Darunter fallen unter anderem die Aufteilung des Hausrats, das Sorgerecht der Kinder aber auch das weitere Verfahren mit gemeinsamen Verbindlichkeiten
Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung: Unterschied
Sowohl die Trennungsvereinbarung als auch die Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden, dass ein Familiengericht bei der Scheidung hinsichtlich einer Scheidungsfolgensache eine Regelung herbeiführen muss. Die Trennungsvereinbarung wird dabei nach der Trennung geschlossen, wenn noch nicht klar ist, dass die Scheidung wirklich vollzogen werden soll oder für den Zeitraum des Trennungsjahres. In dieser Vereinbarung wird im Gegensatz zur Scheidungsfolgenvereinbarung ebenfalls geregelt, ob einer der Ehepartner Trennungsunterhalt erhält. Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird erst kurz vor der Scheidung geschlossen und soll zur schnellen und einfachen Scheidung beitragen. In ihr wird anstelle des Trennungsunterhalts der nacheheliche Unterhalt für einen der beiden Ehepartner bestimmt und der Versorgungsausgleich getroffen. Die Regelungsgegenstände sind, ausgenommen vom Unterhalt, bei beiden Verträgen identisch.
- Trennungsvereinbarungen werden in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung geschlossen
- Die Regelungsgegenstände sind vom Grundsatz bei beiden Verträgen gleich
- Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln zusätzlich den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich
- Trennungsvereinbarungen regeln zusätzlich den Trennungsunterhalt
Die richtige Form - mündlich, schriftlich oder vom Notar?
Obwohl Scheidungsfolgen auch mündliche zwischen dem Ehepaar vereinbart werden können, bringt diese Alternative immer gewisse Probleme mit sich. Sollte einer der Ehegatten im Nachhinein eine solche mündliche Vereinbarung vor Gericht nicht anerkennen, kann diese nicht vollstreckt werden. Es ist also immer im Interesse beider Parteien und für die Vollständigkeit vor Gericht, die Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festzuhalten. Auch das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Vereinbarung von Scheidungsfolgen formbedürftig sind. Hierzu zählen folgende Scheidungsfolgen:
- Der Zugewinnausgleich
- Der Versorgungsausgleich
- Die Übertragung von Immobilieneigentum
- Der nacheheliche Unterhalt
- Vereinbarungen über das Erb- und Pflichtteilsrecht
Werden solche Scheidungsfolgen vorab geregelt, muss die zugehörige Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden. Das Ziel dieses Formzwangs ist, dass der schwächere Partner nicht zu übereilten oder unüberlegten Entscheidungen gedrängt wird und vorab von einer neutralen Person - dem Notar - beraten werden kann.
- Scheidungsvereinbarungen benötigen grundsätzlich keiner bestimmten Form
- Gewisse Scheidungsfolgen werden vom Gesetz jedoch als formbedürftig angesehen
- Das Ziel ist der Schutz der Ehepartner durch eine neutrale Person, die berät - der Notar
Einvernehmliche oder streitige Scheidung - das Gericht entscheidet
Auch wenn die Scheidung einvernehmlich ist, bietet sich eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung an. Denn auch wenn die Scheidung nicht streitig ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass einer der Ehepartner im Nachhinein nicht mit den mündlichen Absprachen einverstanden ist.
Bei streitigen Scheidungen entscheidet das Familiengericht über die Scheidungsfolgen. Vorab können zwar Dinge, wie das Sorgerecht oder der Unterhalt beantragt werden, jedoch gibt es keine Garantie dieses auch zugewiesen zu bekommen. Die Kosten sind zudem bei streitigen Scheidungen immer höher als bei einvernehmlichen und der Scheidungsprozess meist sehr unangenehm und langwierig.
- Einvernehmliche Scheidungen können mit einer notariell beglaubigten Scheidungsfolgenvereinbarung einfach und schnell vollzogen werden
- Streitige Scheidungen sind sehr langwierig, kostspielig und nervenaufreibend
Die Kosten - Notar- und Rechtsanwaltskosten
Die Kosten für die Beurkundung einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung berechnet sich auf Basis des Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühren umfassen hierbei nicht nur die Beurkundung der Vereinbarung sondern darüber hinaus auch die Besprechung und die Beratung mit dem Notar.
Die Gebühren eines beratenden Rechtsanwalts berechnet sich dagegen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Geht es um konkrete Gegenstände, wie beispielsweise die Übertragung einer Immobilie, ist der Wert dieser maßgeblich, bei anderen Gegenständen gibt es sogenannte Regelwerte, nach denen sich die Gebühren des Rechtsanwalts richten. Je nach Rechtsanwalt ist ebenfalls die Berechnung des Honorars auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar möglich. Eine gute Orientierungshilfe bietet dabei das Einkommen bzw. das Vermögen des Ehepaares, denn dieses treibt die gesetzlichen Gebühren in die Höhe.
- Es fallen Kosten für den Notar und den Rechtsanwalt an
- Die Rechtsanwaltskosten variieren je nach Einkommen und Vermögen des Ehepaars
Die wichtigsten Fragen - alles zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung
Bei Scheidungsfolgenvereinbarung können sich viele Fragen aufbringen. Ist die richtige Form eingehalten? Sind alle relevanten Punkte geklärt? Und noch viele mehr. Damit für Sie keine offenen Fragen bleiben, beantworten unsere FIV Immobilien Experten alle wichtigen Fragen rund um das Thema Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Was ist eine Scheidungsvereinbarung?
Eine Scheidungsvereinbarung wird zwischen scheidungswilligen Ehegatten geschlossen, um Regelung für Scheidungsfolgen zu treffen. Der Vertrag wird verwendet, um Scheidungsfolgen untereinander selbst zu regeln, bevor das Familiengericht dies übernimmt.
Was kostet eine Scheidungsvereinbarung?
Die Kosten für Scheidungsfolgenvereinbarung ist gesetzlich geregelt. Sie hängen jedoch von dem Verfahrenswert der Scheidung ab, wodurch sie bei jedem Fall individuell bestimmt werden müssen.
Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Einvernehmliche Scheidungen sind im Vergleich zu streitigen Scheidungen günstiger, dar viel Zeit gespart wird und die meisten Regelungen vorab unter den Eheleuten getroffen werden. Die genauen Kosten hängen jedoch vom Verfahrenswert ab und müssen daher individuell bestimmt werden.
Wie lange kann man getrennt lebend ohne Scheidung?
Ehepaare sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet sich nach einer Trennung auch scheiden zu lassen. Um eine Scheidung beantragen zu können, muss jedoch ein Trennungsjahr nachgewiesen werden.
Können Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Das Gesetz besagt, dass Kosten für einen Rechtsstreit nur dann steuerlich abgesetzt werden dürfen, wenn es sich dabei um Aufwendungen handelt, ohne die der steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren.