Trennungsjahr: Wie läuft das Trennungsjahr ab? + Fragen & Antworten

Das Trennungsjahr – In jeder Ehe gibt es Krisen. Sind diese jedoch unüberwindbar, kommt es häufig zur Trennung und zum Wunsch nach der Scheidung. Bevor diese jedoch rechtskräftig gemacht werden kann, muss das Paar ein Trennungsjahr durchleben. Wieso wird dieses Trennungsjahr aber überhaupt gebraucht und wie läuft so ein Trennungsjahr überhaupt ab? Hier die wichtigsten Grundlagen, Fragen und Antworten.

Scheidung mit Trennungsjahr

Das Trennungsjahr soll den Eheleuten eine letzte Chance auf Versöhnung und genügend Bedenkzeit für diese Lebensverändernde Entscheidung geben.

Nutzen und die wichtigsten gesetzlichen Fakten

Das Gesetz sieht hier viele Richtlinien vor, an die Paare sich zu halten haben. Hierzu gehört beispielsweise das Trennungsjahr, dass von Paaren durchlaufen werden muss, bevor eine Scheidung rechtskräftig sein kann. Bei diesem Thema stellen sich viele Fragen, wie beispielsweise:

  • Wie viel kostet die Scheidung?
  • Wie schnell kann man die Scheidung einreichen?
  • Was braucht man alles für die Scheidung?
  • Wie schnell kann man sich scheiden lassen?

Damit Sie auf die Scheidung und das Trennungsjahr vorbereitet sind, beantworten wir alle wichtigen Fragen für Sie!

Gesetzliche Vorgaben – Bedenkzeit mit festgelegten Regeln

Die Ehe und die Familie wird als einer der wichtigsten sozialen Institutionen im Rechtssystem angesehen. Das Trennungsjahr soll daher vorbeugend gegen eventuell falsche, rein emotionale und nur zeitlich begrenzte Entscheidungen wirken, die im Nachhinein bereut werden könnten. Auch wenn das Trennungsjahr von vielen Ehepaaren als Schikane oder reine Belastung gesehen wird, ist die Absicht hinter der Regelung klar. Die Entscheidung soll in der gegebenen Zeit überprüft und unter Umständen revidiert werden können. Zusätzlich ist die Zeit sinnvoll, um einige für den weiteren Scheidungsverlauf wichtige Dinge zu erledigen, wie beispielsweise die Scheidungsfolgenvereibarung.

Obwohl es eine Beweispflicht für den Vollzug des Trennungsjahres gibt, ist es nicht möglich den Beginn des Jahres beim Gericht zu beantragen oder beurkunden zu lassen. Es ist daher sinnig den Beginn schriftlich festzuhalten. Eine Verkürzung oder gar ein komplettes Entfallen des Trennungsjahres kann nur durch eine Härtefallentscheidung des Gerichts nach § 1565 Absatz 2 herbeigeführt werden. Ein Beispiel für eine solche Entscheidung kann extreme häusliche Gewalt sein, die das Gericht als unzumutbare Härte einstuft.

  • Das Trennungsjahr soll als Überdenkzeit für das Paar gelten
  • die Verkürzung des Trennnugsjahres ist nur im Sonderfall zulässig

Nutzen – die Vor- und Nachteile für Ehepaare

Das Trennungsjahr sollte nicht nur zur Überprüfung der richtigen Entscheidung dienen, sondern kann ebenfalls dafür genutzt werden, wichtige Dinge für die Scheidung zu regeln. Zu diesen Dingen zählt beispielsweise auch die Versicherung oder die Scheidungsfolgenvereibarung. Insbesondere die Krankenversicherung ist umzuschreiben und abzuändern, da Eheleute meist in einer Familienversicherung zusammen versichert sind. Aber auch gemeinsame Mietverträge über Immobilien sind frühzeitig abzuändern und umzuschreiben. Zudem sind die gemeinsamen Bankkonten, falls vorhanden, zu separieren und gemeinsame finanzielle Verpflichtungen, wie Kredite und Darlehen zu lösen.

Das wohl aber wichtigste ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese kann von Eheleuten während der Trennungszeit bestimmt werden, um kostenpflichtige Verhandlungen vor dem Familiengericht zu vermeiden. In dieser Vereinbarung, werden praktische Dinge, wie der Umgang mit den Kindern, deren Unterhalt und das Sorgerecht sowie die Handhabung der Vermögensangelegenheiten, der eigene Unterhalt und die gerechte Aufteilung des Hausrates geregelt. Sind die Eheleute sich einig, hilft dieses Dokument bei einer schnellen und kostengünstigen Scheidung. Das Dokument muss von einem Notar beurkundet und immer schriftlich fixiert werden, um vor Gericht Bestand zu haben.

  • das Trennungsjahr kann genutzt werden, um wichtige Dinge für die Scheidung zu klären
  • eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann von dem Ehepaar aufgesetzt werden um die Scheidung zu vereinfachen

Versöhnung im Trennungsjahr – die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das Trennungsjahr bietet in erster Linie Bedenkzeit für beide Partner, um die Situation und die Ehe von Grund auf zu durchdenken und die Entscheidung zur Scheidung nicht gedankenlos zu treffen. Eine Versöhnung während dem Trennungsjahr ist daher nicht ungewöhnlich, da die Partner häufig wieder zueinander finden. Solche Versöhnungen unterliegen jedoch gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die Auswirkungen auf das Trennungsjahr genau zu bestimmen.

Versöhnungsversuche – wann wird das Trennungsjahr unterbrochen?

Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres sind vom Gesetzgeber durchaus gestattet, unterliegen jedoch gewissen Richtlinien. Versöhnungsversuche, die nur kurzzeitig und im Regelfall nicht länger als drei Monate dauern, führen nicht zu einer Unterbrechung des Trennungsjahres. Die Zeit, in der die Trennung unterbrochen wurde, zählt also in die 12 Monate des Trennungsjahres. Bei allen Versuchen, die über drei Monate hinausgehen, geht das Familiengericht davon aus, dass die Eheleute wieder zusammengefunden haben. Das Ehepaar hat zudem die Möglichkeit den Scheidungsantrag innerhalb dieses Jahres selbst zurücknehmen. Soll die Scheidung danach dennoch durchgeführt werden, muss ein neuer Antrag auf Scheidung gestellt werden und das Trennungsjahr beginnt von vorn.

Während dem Trennungsjahr sollten die Partner also genau überdenken, welche Gründe überhaupt zur Trennung geführt haben und ob eine Versöhnung im eigenen Interesse möglich ist oder nicht. Beide Partner sollten das Trennungsjahr also nicht überstürzten und die Sache eher langsam angegangen. So schön der Gedanke einer Versöhnung auch ist, in manchen Situationen ist die Beziehung einfach zu sehr zerrüttet für einen weiteren Versuch.

  • Versöhnungsversuche von circa drei Monaten unterbrechen das Trennungsjahr nicht
  • Im Trennungsjahr sollten Versöhnungsversuche von Partnern immer langsam angegangen werden

Fragen & Antworten

Besonders bei streitigen Scheidungen ist die Rechtslage nicht immer eindeutig und für die Eheleute stehen viele offene Fragen im Raum. Damit Sie genauestens über die Regelungen rund um das Trennungsjahr Bescheid wissen, die wichtigsten Fragen.

Kann man die Scheidung vor dem Trennungsjahr einreichen?

Die Scheidung kann grundsätzlich erst nach dem Trennungsjahr eingereicht werden, da laut deutschem Recht, die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor die Scheidung eingereicht werden darf. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Scheidung schon vorher eingereicht werden.

Kann die Scheidung verweigert werden?

Die Scheidung kann vom Ehepartner grundsätzlich verweigert werden. Dauerhaft, ist dies jedoch nicht möglich, da spätestens nach drei Jahren eine zwangsweise Scheidung vom Gericht beschlossen werden kann.

Wer trägt die Kosten bei einer Scheidung?

Das Gericht bestimmt die Verfahrenskosten, einschließlich der Anwaltsgebühren. Diese werden aufgeteilt, sodass jede Partei die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten zahlt.

Wie kann man das Trennungsjahr verkürzen?

Das Trennungsjahr kann im Allgemeinen nicht verkürzt werden. Die Verkürzung oder das Wegfallen des Trennungsjahres ist im Allgemeinen nur bei Nachweis eines Härtefalls möglich.

Was braucht man alles für die Scheidung?

Bei einer Scheidung werden immer folgende Unterlagen benötigt: Heiratsurkunde bzw. Stammbuch im Original oder beglaubigter Kopie, die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und mögliche Eheverträge und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Wie lange dauert es vom Scheidungsantrag bis zur Scheidung?

Die Dauer der Scheidung hängt im Normalfall davon ab, ob sie einvernehmlich oder streitig ist. Einvernehmliche Scheidungen können zwischen ein und sechs Monate dauern, während streitige Scheidungen mehr als ein Jahr brauchen können.

Was kostet eine einfache Scheidung?

Die Kosten für eine Scheidung werden vom Gericht festgelegt und bemessen sich am Verfahrenswert. Zur Berechnung dieses Wertes werden die Einkommens- und Vermögenswerte der Ehepartner mit einbezogen.