Steuern in Deutschland: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer & Co. erklärt

Steuern in Deutschland –  Egal ob Einkommensteuer, Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer oder auch Gewerbesteuer: Steuern gibt es in Deutschland einige. Du kannst deinen Steuerberater fragen oder selbst Wissen aufbauen! Verständlich also, dass es vielen Menschen schwerfällt, hier den Überblick zu behalten. Wir stellen euch hier die deutschen Steuerformen vor und fassen sie im Groben zusammen. Welche Steuer es unter welchen Umständen zu entrichten gilt – ob für natürliche Personen oder Unternehmen – und vieles mehr erfährst du hier in einer Zusammenfassung. Wir möchten dir einen Überblick über die gängigen Steuern in Deutschland geben.

Deutsche Steuern im Überblick: Erklärung und mehr

Die deutsche Bürokratie stellt viele Menschen vor etliche Fragen, das Thema Steuern ist dabei keine Ausnahme. Wir möchten dir hier die Welt der deutschen Steuern näherbringen und dir die gängigen Steuerformen in Deutschland vorstellen. Steuern sind sowohl als Privatperson, als auch als Unternehmen oft eine lästige Angelegenheit, doch wer den Wirrwarr entzerren und verstehen kann, der sollte mit Steuern kein Problem mehr haben. Doch nicht umsonst gibt es im Fall der Fälle auch noch den Steuerberater, der weiterhelfen kann, aber unter Umständen sehr kostspielig ist. Unser Know-How verdanken wir unter anderem vor allem den Experten von Lukinski.

Quelle: Lukinski – Steuern in Deutschland

Einkommensteuer (ESt): Steuer für natürliche Personen

Die Einkommensteuer – kurz: ESt – wird üblicherweise auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben, und das entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Das Einkommen wird dabei als Summe aller erzielten Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) minus der Summe aller steuerrechtlich relevanten Abzüge (wie etwaige Freibeträge) verstanden. Die steuerpflichtigen natürlichen Personen werden unterteilt in Selbstständige, die ihre Einkommensteuer grundsätzlich selbst abführen müssen, und Arbeitnehmer, deren Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und stellvertretend ans Finanzamt abgeführt wird.

Als Gemeinschaftsteuer wird diese Steuereinnahme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Hierbei erhalten die Gemeinden den laut Bundesgesetz gültigen Satz – aktuell sind das 15 Prozent der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer -, während der Restbetrag zu gleichen Teilen an Bund und Länder geht. Insgesamt sind alle natürlichen Personen im Regelfall einkommensteuerpflichtig und müssen ihr aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit herrührendes Einkommen versteuern.

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Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer lässt sich nicht pauschal kalkulieren. Je nachdem, wie hoch das individuelle Jahreseinkommen ist, fällt ein unterschiedlicher Prozentsatz der Einkommensteuer an. Ab einem Jahreseinkommen von ca. 9.400 € liegt der Eingangssteuersatz bei „nur“ 14%. Der Spitzensteuersatz liegt bei ca. 42% ab einem Jahreseinkommen von ca. 57.000 € (Stand 2020) – allerdings nur für Ledige.

Für Menschen, die verheiratet sind, liegen allerdings andere Regeln vor. Für Verheiratete liegt bspw. der Eingangssteuersatz bei 14% bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu ca. 18.800€.

Zwischen 14 und 42 %, je nach Einkommenshöhe

Lohnsteuer (LSt):

Da die Lohnsteuer keine eigene Steuerart ist, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 38 EStG) für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ist das Einkommensteuergesetz (EStG) die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer.

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Die Steuerschuld wird dabei durch den Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) festgelegt. Durch diesen Tarif wird jeder Höhe des zu versteuernden Einkommens ein Steuerbetrag zugeordnet. Damit ist der Steuertarif das Kernstück des Einkommensteuergesetzes.

Zur Erleichterung des Lohnsteuerabzugs wurden 6 Lohnsteuerklassen geschaffen, in die die unterschiedlichen Tarife eingearbeitet sind. Die Lohnsteuer wird von deinem Arbeitgeber entrichtet und von deinem Lohn monatlich abgezogen.

Gewerbesteuer (GewSt): Für Gewerbebetriebe

Die Gewerbesteuer wird in der Regel auf den Ertrag eines jeden deutschen Gewerbebetriebs erhoben und richtet sich demnach nach der objektiven Ertragskraft des jeweiligen Unternehmens. Da Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Co. kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb angesehen werden, gilt die Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften obligatorisch – unabhängig davon, wie sich das Gründungsteam zusammensetzt.

Als Objekt- bzw. Sachsteuer zählt die Gewerbesteuer von der Art her zu den Realsteuern. Effektiv zählt sie zu den Gemeindesteuern und trägt maßgeblich zu deren Finanzsystem bei. Die Gemeinden sind hebeberechtigt und legen den jeweils für ein Jahr gültigen Steuersatz per Beschluss fest.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer? – Formel & Berechnung

Die individuelle Gewerbesteuer für dein Unternehmen wird mithilfe der Steuermesszahl ermittelt, diese beträgt aktuell 3,5 Prozent (Stand 2020). Das bedeutet also, dass du 3,5 Prozent deines Gewerbeertrags an das Finanzamt abgeben musst. Der Gewerbeertrag setzt sich zusammen aus deinem Gewinn abzüglich des gesetzlich gegebenen Freibetrags (aktuell 24.500€). Diesen Gewerbeertrag mit der gesetzlichen Messzahl multipliziert ergibt die Summe, die du als Gewerbesteuer an das Finanzamt zahlen musst.

Formel zur Berechnung: Gewerbeertrag (Gewinn minus Freibetrag) x Gesetzliche Messzahl (aktuell 3,5%)

Wichtige Termine: Vorauszahlung

Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu gleichen Teilen als Vorauszahlung zu leisten. Diese Abgaben sind ab Steuerperiode 2008 nicht länger als Betriebsausgabe abzugsfähig, können jedoch pauschal auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. Termine zur Vorauszahlung der Gewerbesteuer:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Umsatzsteuer (USt): Steuer für Lieferung & Leistung

Die Umsatzsteuer wird für gewöhnlich auf alle Umsätze erhoben, die ein Unternehmen im umsatzsteuerlichen Inland erwirtschaftet. Darunter fallen alle Lieferungen und Leistungen, sowie gelegentliche Hilfsgeschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeiten gegen Entgelt erbringt. Umsatzsteuerbeträge, die ein Unternehmen für bezogene Lieferungen und Leistungen erbracht hat und die belegbar sind, können als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden und so die Umsatzsteuerlast des Unternehmers schmälern.

Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer

Die eigene Umsatzsteuer stellt somit wirtschaftlich gesehen eine allgemeine Verbrauchsteuer dar, fungiert letztendlich in Deutschland aber als Verkehrsteuer und wird in letzter Instanz dem Endverbraucher zur Last gelegt. Aufgrund der Überwälzung zählt die Umsatzsteuer typischerweise zu den indirekten Steuern. Aktuell beträgt der deutsche Regelsteuersatz der Umsatzsteuer 19 Prozent – 7 Prozent auf ermäßigte Waren – und bildet eine der Haupteinnahmequellen zur Finanzierung des Bundeshaushalts.

Wichtige Termine: Vorauszahlung

  • Zum 10. des Folgemonat (Abgabe beim Finanzamt)

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer in Deutschland ist eine Gemeinschaftsteuer. Der Normal-Steuersatz beträgt in Deutschland aktuell (Stand 2021) 19 Prozent. Für bestimmte Umsätze gibt es allerdings auch eine Steuerbefreiung oder einen ermäßigten Steuersatz von zurzeit 7 Prozent.

Umsatzsteuer Deutschland (Normal-Steuersatz): 19 %

Grunderwerbsteuer (GrESt): Kauf von Immobilie oder Grundstück

Immer dann, wenn ein Grundstück oder Grundstückanteil gekauft wird, fällt in Deutschland Grunderwerbsteuer an. Die Steuer wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erhoben. Die Höhe der Grunderwerbssteuer bestimmen die Länder. Sie ist also eine Ländersteuer. Das jeweilige Bundesland kann also selbst entscheiden, ob es die erhobene Steuer an seine Kommunen weiterleitet.

Nachdem Sie Ihre Immobilie gekauft haben, muss der Kauf noch notariell beurkundet werden. Im Kaufvertrag steht, wer die Grunderwerbsteuer entrichten muss: Käufer oder Verkäufer. Ohne diese zusätzliche Vereinbarung ist es so, dass nach Gesetz (§13 Nr. 2 GrEStG) zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner sind, also beide zusammen, Käufer und Verkäufer.

Nach der Beurkundung schickt der Notar den unterschriebenen Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt, welches dann die zu belastende Partei mit dem Grunderwerbsteuerbescheid anschreibt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Das Finanzamt darf aber ggf. eine längere Zahlungsfrist setzen (siehe Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) §15 Fälligkeit der Steuer).

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird von den einzelnen Ländern bestimmt und ist daher nicht einheitlich. Aktuell (Stand 09/2020) liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 %. In Sachsen beispielsweise liegt die GrESt bei 3,5 %, in Nordrhein-Westfalen hingegen bei 6,5 %.

Zwischen 3,5 % und 6,5 %, je nach Bundesland

Körperschaftsteuer (KSt): Für juristische Personen

Die Körperschaftsteuer wird üblicherweise auf das Einkommen bzw. den Gewinn von juristischen Personen mit Sitz in Deutschland erhoben und steht damit komplementär zur Einkommensteuer (ESt), die üblicherweise für natürliche Personen anfällt. Zu den steuerpflichtigen Personen zählen typischerweise Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen. Eine Beschränkung der Körperschaftsteuer kommt beispielsweise zum Tragen, wenn Geschäftsleitung und Hauptsitz der juristischen Person im Ausland liegen. Politische Personen, Unternehmen des Bundes, Staatsbanken und soziale Kassen, Berufsverbände und einige mehr sind von der Pflicht zur Abgabe der Körperschaftsteuer vollumfänglich befreit.

Als Unternehmenssteuer zählt die Körperschaftsteuer als Gemeinschaftsteuer und wird sowohl von Bund als auch von den Ländern erhoben. Die Höhe der Abgaben bemisst sich auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens, welches das Ergebnis des Gewinns abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen darstellt, und beträgt aktuell 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), was zu einer Gesamtbelastung von 15,825 Prozent führt. Die Körperschaftsteuer ist vierteljährlich jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu gleichen Teilen als Vorauszahlung zu leisten und wird nach Ende eines jeden Geschäftsjahres mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet.

Wichtige Termine: Vorauszahlung

Termine zur Vorauszahlung der Körperschaftsteuer:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Unternehmenssteuer für juristische Personen und liegt aktuell bei 15 %, teils zuzüglich eines Solidaritätszuschlags, was zu einer Gesamtsumme von 15,825 % führt.

Körperschaftsteuer: 15 %

Kapitalertragsteuer (KapESt): Steuer bei Gewinnausschüttung

Das Steuerrecht sieht vor, dass (zusätzlich zur Einkommensteuer einer jeden natürlichen Person mit Gesellschafterstatus) für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die von einer Gewinnausschüttung profitieren, die Kapitalertragsteuer erhoben wird. Dadurch wird der Empfänger – nicht jedoch die Kapitalgesellschaft – belastet. Die Kapitalertragsteuer belastet sowohl die Gewinneinkünfte von Gesellschaftern einer GmbH als auch die Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre einer Aktiengesellschaft.

Der Einfachheit halber werden für Aktieninhaber 25 Prozent der Dividende von der AG direkt einbehalten, ähnlich wie es reguläre Arbeitgeber hinsichtlich der Lohnsteuer (LSt) für ihre steuerpflichtigen Beschäftigten vornehmen. Die Kapitalertragsteuer – abgekürzt mit KESt, KapESt, KapErtSt oder KapSt – stellt hier eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar: Mit Einbehalt der Steuerlast gilt die Einkommensteuer als abgegolten und die Einkünfte müssen nicht näher erklärt werden – zumindest insofern keine andere Einkunftsart gilt oder der besondere Steuersatz greift.

Liegt der Sitz eines Gesellschafters hingegen im Ausland, kommt die sogenannte Quellensteuer zum Tragen und die Bestimmungen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) des jeweiligen Landes müssen berücksichtigt werden. Auf im Privatvermögen gehaltene Geschäftsanteile innerhalb Deutschlands wird ebenfalls die Abgeltungsteuer erhoben.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist auch unter dem Namen Abgeltungssteuer bekannt und fällt auf erwirtschaftete Kapitalerträge an. Seit 2009 wird diese mit einem einheitlichen Steuersatz erhoben, der bei 25 % liegt. Gegebenenfalls kommt noch die Kirchensteuer hinzu.

Kapitalertragsteuer: 25 %

Quelle: Lukinski – Steuern in Deutschland