Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick: Organisation, Rechte & Pflichten der WEG

Wohnungseigentümergemeinschaft – Wenn du eine Eigentumswohnung besitzt oder darüber nachdenkst, eine zu kaufen, wirst du früher oder später mit dem Konzept der Wohnungseigentümergemeinschaft in Berührung kommen. Doch was genau verbirgt sich dahinter und welche Rechte und Pflichten hast du als Eigentümer? In diesem Beitrag werden wir dir alle wichtigen Informationen rund um das Thema Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland geben. Von den Nutzungsrechten an der Wohnung bis hin zur Organisation einer Eigentümerversammlung – hier erfährst du alles, was du wissen musst, um erfolgreich Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein.

Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein Zusammenschluss von Eigentümern von Wohnungen in einem gemeinsamen Gebäude.

Die Eigentümergemeinschaft lässt sich so beschreiben:

Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie.

Als Eigentümer deiner Wohnung bist du ein Mitglied der WEG und hast gemeinsam mit den anderen Eigentümern die Verantwortung für die Verwaltung des gemeinsamen Eigentums, z.B. des Treppenhauses, des Dachs, der Fassade und der gemeinsamen Versorgungsleitungen.

Gemeinsam entscheidet ihr auch über Instandhaltungen und Reparaturen sowie über die Finanzierung dieser Maßnahmen. Wichtig zu beachten ist, dass jede Entscheidung in der WEG gemeinsam getroffen wird und du als Mitglied der WEG auch verpflichtet bist, dich an den Beschlüssen zu beteiligen und die Kosten zu tragen.

Die WEG im Überblick:

  • jeder Eigentümer kann sein Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung vertreten
  • jeder Eigentümer hat einen bestimmten Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum
  • jedes Mitglied einer WEG muss Kosten für das Gemeinschaftseigentum tragen
  • jeder Eigentümer ist für sein Sondereigentum selbst verantwortlich
  • jeder Eigentümer hat bestimmte Rechte und Pflichten zu erfüllen
  • jede WEG muss bestimmte Dokumente vorweisen, die Regeln und Grenzen festhalten

Die rechtlichen Grundlagen für eine WEG stellt das Wohnungseigentumsgesetz. Es gibt den Eigentümern Richtlinien und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Verwaltung der WEG. Schauen wir uns das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) etwas genauer an.

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Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz ist für alle Wohnungseigentümer in Deutschland von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Grundlagen für die Organisation und Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften festlegt.

Das WEG regelt unter anderem die Verteilung der Rechte und Pflichten zwischen den einzelnen Eigentümern und der Gemeinschaft sowie die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Es gibt klare Vorgaben für die Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Beschlussfassung und die Verwaltung von Geldern. Auch die Einrichtung und Aufgaben des Verwaltungsbeirats und des Verwalters sind im WEG geregelt.

Das WEG regelt:

  • die Verteilung der Rechte und Pflichten
  • die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • die Durchführung der Eigentümerversammlung
  • die Beschlussfassung
  • die Verwaltung von Geldern

Die Eigentümerversammlung wird durch die Gesetze des WEGs angeleitet: 

In einer WEG ist jedes Mitglied eingespannt und muss bestimmte Rechte und Pflichten erfüllen. Was dabei als Eigentümer auf dich zukommt, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Rechte und Pflichten der Eigentümer

Als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft hast du bestimmte Rechte und Pflichten. Du hast das Recht, deine Wohnung zu nutzen und zu verwalten, jedoch musst du auch die gemeinschaftlichen Interessen berücksichtigen. Das bedeutet, dass du dich an gemeinsam beschlossene Regeln und Vorschriften halten musst, die für das Gebäude und seine Bewohner gelten.

Des Weiteren bist du als Eigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, dich an der Verwaltung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen und -anlagen zu beteiligen.

Nutzungsrechte an der eigenen Wohnung

Als Eigentümer deiner Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft hast du das Recht, deine Wohnung zu nutzen und zu verwalten. Dabei steht es dir frei, ob du die Wohnung selbst bewohnst oder sie vermietest. Du kannst in deiner Wohnung beispielsweise Renovierungen durchführen oder neue Möbel anschaffen, sofern du dabei keine anderen Eigentümer beeinträchtigst.

Die eigene Wohnung darf selbst verwaltet und gestaltet werden, solang das Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigt wird.

Allerdings musst du bei der Nutzung deiner Wohnung auch die Interessen der anderen Eigentümer und der Gemeinschaft berücksichtigen. Beispielsweise darfst du keine baulichen Veränderungen an deiner Wohnung vornehmen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen oder zu Problemen mit anderen Wohnungen führen könnten.

Nutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum

Als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bist du gemeinsam mit den anderen Eigentümern für die Verwaltung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen und -anlagen verantwortlich. Hierzu gehören beispielsweise das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach, die Fassade, die Außenanlagen und gegebenenfalls auch die Heizungsanlage.

Diese Rechte und Pflichten fallen für Eigentümer am Gemeinschaftseigentum an:

  • Verwaltung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen

Wie diese Kosten finanziert und verteilt werden, erklären wir dir im nächsten Abschnitt.

Finanzierung gemeinsamer Kosten

Als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bist du verpflichtet, dich an den gemeinsamen Kosten der Gemeinschaft zu beteiligen. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen und -anlagen, aber auch die Kosten für den Betrieb des Aufzugs, die Müllentsorgung oder die Wasserversorgung.

Die Kosten werden in der Regel nach dem Verhältnis deines Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum berechnet. Hierzu wird in der Teilungserklärung festgelegt, welchen Anteil du an der Wohnungseigentümergemeinschaft hast. Diese Aufteilung der Kosten nennt man auch Kostenverteilungsschlüssel.

Zusätzlich zu den laufenden Kosten können auch größere Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen anfallen, die mit einem höheren finanziellen Aufwand verbunden sind. Hierfür wird in der Regel eine Rücklage gebildet, die von den Eigentümern regelmäßig mit einem bestimmten Betrag aufgefüllt wird. Diese Rücklage dient dazu, größere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können, ohne dass hierfür zusätzliche Mittel von den Eigentümern aufgebracht werden müssen.

Diese Kosten fallen in einer WEG an:

  • Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen
  • Kosten für den Betrieb des Aufzugs, die Müllentsorgung oder die Wasserversorgung
  • Instandhaltungsrücklagen

Die anfallenden Kosten werden in der Eigentümerversammlung besprochen: 

Organisation einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Organisation einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil des gemeinsamen Zusammenlebens. Es gibt verschiedene Gremien und Organe, die für die Verwaltung der Gemeinschaft verantwortlich sind.

Das wichtigste Organ ist die Eigentümerversammlung. Hier treffen sich alle Eigentümer einmal im Jahr, um wichtige Entscheidungen zu treffen und über die Belange der Gemeinschaft zu beraten.

Ein weiteres wichtiges Gremium ist der Verwaltungsbeirat. Dieser wird von der Eigentümerversammlung gewählt und unterstützt den Verwalter oder die Verwalterin bei der Verwaltung der Gemeinschaft.

Der Verwalter oder die Verwalterin ist das ausführende Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er oder sie kümmert sich um die Verwaltung der Gemeinschaft und sorgt dafür, dass alle notwendigen Arbeiten durchgeführt werden.

Die wichtigsten Instanzen der WEG im Überblick:

  • WEG-Verwalter
  • Verwaltungsbeirat
  • Eigentümerversammlung

Schauen wir uns die einzelnen Instanzen nun genauer an.

Verwalter der WEG

Der Verwalter oder die Verwalterin ist das ausführende Organ einer Wohnungseigentümergemeinschaft und übernimmt die Verwaltung der Gemeinschaft. Dazu gehören unter anderem die Organisation und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen, die Erstellung von Abrechnungen sowie die Kommunikation mit den Eigentümern und den verschiedenen Gremien der Gemeinschaft.

Zu den Aufgaben des Verwalters gehören:

  • Organisation und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Erstellung von Abrechnungen
  • Kommunikation mit den Eigentümern und den verschiedenen Gremien

Die Wahl eines geeigneten Verwalters oder einer Verwalterin ist daher von großer Bedeutung. In der Regel wird ein professionelles Verwaltungsunternehmen beauftragt, das über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Aber auch eine ehrenamtliche Verwaltung durch einen Eigentümer ist möglich.

Verwaltungsbeirat

Neben dem Verwalter oder der Verwalterin gibt es noch den Verwaltungsbeirat. Der Verwaltungsbeirat setzt sich aus mindestens drei Eigentümern zusammen. Dieses Gremium wird von der Eigentümerversammlung gewählt und hat die Aufgabe, den Verwalter oder die Verwalterin zu unterstützen und zu kontrollieren. Der Verwaltungsbeirat hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis und kann lediglich Empfehlungen aussprechen.

Der Verwaltungsbeirat im Überblick:

  • setzt sich aus mindestens drei Eigentümern zusammen
  • wird von der Eigentümerversammlung gewählt
  • unterstützt und Kontrolliert den Verwalter

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie hat die Aufgabe, über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft zu beraten und zu entscheiden.

Die Einberufung der Eigentümerversammlung erfolgt durch den Verwalter oder durch einen Eigentümer. Dabei müssen bestimmte Fristen und Formvorschriften eingehalten werden. In der Regel müssen die Einladungen mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich erfolgen. In der Einladung müssen die Tagesordnungspunkte sowie Ort, Datum und Uhrzeit der Versammlung angegeben sein.

Zu den typischen Themen einer Eigentümerversammlung gehören unter anderem die Verabschiedung des Wirtschaftsplans, die Wahl des Verwalters oder der Verwalterin, die Abstimmung über Instandhaltungsmaßnahmen oder die Festlegung von Hausregeln. Auch der Beschluss über die Höhe des monatlichen Hausgeldes wird in der Eigentümerversammlung gefasst.

Die Eigentümergemeinschaft im Überblick:

  • tritt mindestens einmal im Jahr zusammen
  • berät über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft
  • Einberufung erfolgt durch den Verwalter