Wohnungssuche: Mit diesen Tipps gelingt das Anschreiben für einen Besichtigungstermin
Wohnungssuche – Bezahlbare Wohnungen sind ein knappes Gut. Es ist wichtig, bei der Wohnungsbesichtigung einen guten Eindruck beim Vermieter zu machen. Wichtigstes Mittel, um überhaupt bis zur Besichtigung zu kommen, ist das Bewerbungsschreiben. Der Artikel gibt Tipps für das Vorstellungsgespräch und erläutert, welche Unterlagen die Bewerbung beinhalten sollte.
Die ideale Wohnungsbewerbung
Zur Wohnungsbewerbung gehören ein Motivationsschreiben und ein kurzer Lebenslauf. In diesem Schreiben haben Interessenten die Chance, sich dem Vermieter der Wohnung vorzustellen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Neben der beruflichen und familiären Situation sollte man auf die Gründe für den Wohnungswechsel eingehen. Es geht darum deutlich zu machen, warum die jeweilige Wohnung die richtige ist. Achtung: Das Schreiben sollte eine Seite nicht überschreiten. Der Ton darf ruhig lockerer, aber nicht zu flapsig sein.
Speziell für Mietinteressenten bietet die Service-App von GCP zahlreiche Wohnungsangebote und die Möglichkeit, diese unkompliziert zu vergleichen. GCP vermittelt bezahlbaren Wohnraum und kümmert sich um die Anliegen von Mietern und Mietinteressenten. Auch virtuelle 360° Wohnungsbesichtigungen gehören zum Angebot.
Unser Tipp: Sicherlich kann eine Wohnungsbewerbung, die den Mindestanforderungen entspricht, zu dem gewünschten Besichtigungstermin verhelfen. Wer seine Erfolgschancen erhöhen will, sollte der Bewerbungsmappe Extras wie ein Empfehlungsschreiben des bisherigen Vermieters oder des Arbeitgebers hinzufügen.
Unterlagen für den Vermieter: Lebenslauf, Selbstauskunft & Co.
Folgende Bewerbungsunterlagen gehören in die Wohnungsbewerbung:
- ein kurzer Lebenslauf
- Einkommensnachweise/Bürgschaft: Für Angestellte handelt es sich um die Kopie der Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. Man kann auch eine Kopie der entsprechenden Kontoauszüge beilegen. Selbstständige fügen eine Kopie der Steuererklärung des Vorjahres bei. Für Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es die Möglichkeit, eine Bürgschaft (zum Beispiel eine Elternbürgschaft) einzureichen.
- Mieter-Selbstauskunft mit allen persönlichen Daten des Bewerbers: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, aktuelle Anschrift, Kontaktdaten wie Festnetz- und Mobilfunknummer und die E-Mail-Adresse. Darüber hinaus sind in der Selbstauskunft der Beruf und das monatliche Einkommen anzugeben. Ziehen mehr als eine Person in die Wohnung ein, müssen alle Personen die Selbstauskunft ausfüllen.
- Schufa-Auskunft: Viele Vermieter verlangen eine Schufa-Bonitätsauskunft. Diese erhält man gegen eine Gebühr auf der Webseite der Schufa Holding AG.
- Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit: Diese wird vom aktuellen Vermieter ausgestellt und dient als Nachweis, dass der Mieter seine Miete regelmäßig zahlt. Alternativ kann man der Bewerbung die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate beilegen.
Mieter-Selbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?
Die Mieter-Selbstauskunft hat in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Vermieter können mit ihr mehr über potenzielle Mieter erfahren und Fragen zur finanziellen und familiären Situation der Person(en) stellen. Mieter sind nicht verpflichtet, die Fragen in der Selbstauskunft zu beantworten. Wer Fragen auslässt, reduziert damit seine Chancen. Ein Trost: Vermieter müssen hinsichtlich der personenbezogenen Informationen den Datenschutz wahren.
In der Mieter-Selbstauskunft geben Mieter ihren Namen, Geburtstag und die aktuelle Anschrift an und beantworten unter anderem folgende Fragen:
- Berufliche Situation: Ist der potenzielle Mieter fest angestellt, selbstständig oder arbeitssuchend? Wer ist der Arbeitgeber? Wie hoch ist das Nettoeinkommen?
- Finanzielle Situation: Hat der Mieter Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis?
- Persönliche Situation: Welche Personen (Name, Geburtsdatum) ziehen mit in die Wohnung ein? Will der Mieter Haustiere mitbringen?
Zu den Angaben, die der potenzielle Mieter dem Vermieter ungefragt mitteilen muss, gehört, ob das Sozialamt die Miete übernimmt. Mieter sind außerdem verpflichtet anzugeben, wenn die Miete mehr als 75 Prozent des Nettogehalts beträgt.
Gut zu wissen: Vermieter dürfen nicht alle Fragen stellen. Tabu sind Fragen zur sexuellen Orientierung, zur Familienplanung, zur ethnischen und religiösen Zugehörigkeit sowie zur Nationalität. Fragen zum Gesundheitszustand, zur Freizeitgestaltung oder zur Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft sind ebenfalls nicht erlaubt. Vorstrafen, die nicht im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis stehen, dürfen nicht abgefragt werden. Mietern ist es erlaubt, solche unzulässigen Fragen falsch zu beantworten.
Anders sieht es aus, wenn der Mieter zulässige Fragen falsch beantwortet. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag noch vor dem Einzug anzufechten und entstandene Kosten einzuklagen.
Der erste Eindruck zählt: Das erste Treffen mit dem Vermieter
Das A und O bei der persönlichen Besichtigung sind Pünktlichkeit und ein gepflegtes Aussehen. Im Gespräch ist darauf zu achten, dass man ab und zu lächelt und keine Negativpunkte erwähnt. Wer zum Beispiel dazu neigt, in seiner Wohnung wochenlang Pfandflaschen zu horten, behält dies besser für sich. Am besten kommen eine offene, freundliche Art und ein authentisches Auftreten an. Positiv ist das Signalisieren von Interesse. Dies gelingt zum Beispiel durch interessierte Fragen zur Wohnung, den Bewohnern des Hauses und zur Umgebung. Für Fragen zur eigenen Lebenssituation und zum Einkommen sollte man ebenfalls gewappnet sein. Die Antworten sollten kurz und knackig ausfallen.
Worauf man achten sollte: Tipps für die Wohnungsbesichtigung
Weil die Fotos aus der Wohnungsanzeige und die Bilder einer virtuellen Wohnungsbesichtigung nicht immer mit der Realität übereinstimmen, sollte man sich einen persönlichen Eindruck von der Wohnung verschaffen. Während der Besichtigung gilt es zu überprüfen, ob die Wohnung die eigenen Anforderungen erfüllt.
Tipps für die Besichtigung:
- Besichtigung an Wochentagen und zur Feierabendzeit: Zu dieser Tageszeit lässt sich der Lärm von der Straße am realistischsten einschätzen.
- Gepflegtes Treppenhaus und Flur: Wenn das Treppenhaus schmutzig ist oder die Mülltonnen überquellen, sind dies erste negative Anzeichen.
- Abstellplätze: Gibt es (zum Beispiel im Keller und Flur) ausreichend Stellraum für Fahrräder und Kinderwägen?
- Haustiere: Darf das Haustier mit einziehen?
- Zustand der Wohnung bei Tageslicht: Sind irgendwelche Makel zu sehen? Dazu gehören beispielsweise verdächtige Flecken an den Wänden und im Badezimmer, der Zustand des Bodenbelags und der Sanitäranlagen.
- Helligkeit: Ist die Wohnung hell genug? In welche Himmelsrichtung zeigen die verschiedenen Zimmer oder der Balkon?
- Vier-Augen-Prinzip: Zwei Augenpaare sehen mehr als eines, daher ist es von Vorteil, einen Freund oder eine Freundin mitzunehmen.
- Fotos machen: Daheim kann man die Eindrücke in Ruhe verarbeiten.
- Waschmaschine und Co.: Lassen sich die Geräte vernünftig anschließen und unterbringen?
- Zustand der Fenster und Heizung: Um die Heizkosten einzuschätzen, lohnt sich das Checken der Fenster und die Frage nach einem Energieausweis. Wie alt sind die Heizanlagen und wie fallen die Nebenkosten aus?
- Steckdosen: Damit man später nicht mit Mehrfachsteckern hantieren muss, ist die Anzahl und Position der Steckdosen zu überprüfen. Wie sieht es mit dem Fernseh-, Internet- und Telefonanschluss aus?
- Einbauküche: Gehört die eingebaute Küche zur Wohnung? Oder muss eine Übernahmeregelung mit dem Vormieter getroffen werden?
Fazit: Darauf kommt es an
Bei der Wohnungsbewerbung zählen Fakten und die eigene Persönlichkeit. Wer die heiß begehrte Traumwohnung haben will, sollte bereit sein, zusätzliche Angaben zu den eigenen finanziellen Verhältnissen, zu machen. Auch im Bewerbungsschreiben sollte die Sympathie nicht zu kurz kommen. Freundlich- und Höflichkeit sind das A und O bei der Wohnungssuche – bei der persönlichen Begegnung und in Schriftform.