Künstlersozialkasse – Mindesteinkommen, Beitrag, Freibetrag: Für wen empfiehlt sich ein Beitritt?
Damit sowohl Künstler, als auch Publizisten in Deutschland pflichtversichert sind, gibt es die sogenannte Künstlersozialkasse. Sie regelt die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung und die Rentenversicherungen für Musiker, Fotografen, bildende Künstler und Publizisten aller Arten. Sie übernimmt den Arbeitgeberanteil bei diesen Pflichtversicherungen und ist für alle Künstler und künstlerisch tätigen Menschen gedacht, die ihre Tätigkeit nicht aus Leidenschaft, oder als Hobby betreiben, sondern davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Allerdings kann nicht jeder Mitglied in der Künstlersozialkasse werden, denn die Tätigkeit in diesem Bereich muss dauerhaft sein. Wer also einen Fotografen in dessen Urlaub für zwei Wochen vertritt, kann dafür nicht der Künstlersozialkasse beitreten. Auch Handwerker, die zwar künstlerisch tätig sind, aber zu den handwerklichen Berufen gezählt werden, können dort nicht Mitglied werden.
Fotografen können nur bedingt der Künstlersozialkasse beitreten
Leider stuft der Gesetzgeber die Arbeit von Fotografen als handwerklich ein, die vorwiegend Fotos für den privaten Gebrauch erstellen, wie zum Beispiel Porträt- oder Hochzeitsfotografen. Genauso sind Kinder- oder Aktfotografen von dieser Mitgliedschaft ausgenommen. Dagegen können Werbefotografen, oder Pressefotografen sehr wohl der Künstlersozialkasse beitreten und das gilt auch für alle Fotografen, die davon leben, dass ihre Fotos auf Kunstausstellungen öffentlich gezeigt werden. Ebenso werden Stockfotografen in der Künstlersozialkasse aufgenommen, da diese keinen festen Auftraggeber haben, sondern Fotos schießen und diese anschließend erst zum Verkauf anbieten.
Stockfotografen haben nach Auffassung des Gesetzgebers die freie Wahl ihrer Motive, was für ihn ein Indiz für künstlerische Freiheit ist. Für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist eine Gewerbeanmeldung weder eine Pflicht, noch ein Hindernis. Allerdings können selbständige Künstler aller Art nicht in der Künstlersozialkasse Mitglied sein, wenn sie mehr als einen Angestellten beschäftigen. In einem solchen Fall gelten sie als nicht schutzbedürftig und können sich selbst versichern.
Der Künstlersozialkasse beitreten
Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Mitglied der Künstlersozialkasse werden kann, sollte den online gestellten Fragebogen für die Mitgliedschaft ausfüllen. Dieser Fragebogen ist ein Test für die Künstlersozialkasse, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft gegeben sind. Das erforderliche Einkommen kann der Künstler durch seine Steuererklärung, oder eine Rechnungen nachweisen. Dazu gehören auch seine Tätigkeiten bei Ausstellungen, oder vielleicht Urkunden, Preise, oder Stipendien, die er durch seine Arbeit erhalten hat. Auch Veröffentlichungen können maßgeblich sein, um ein Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden.
Beiträge der Künstlersozialkasse
Der Vorteil, ein Mitglied der Künstlersozialkasse zu sein, liegt darin, dass die Künstlerkasse den Arbeitgeberanteil bei der Sozialversicherungen übernimmt, den sie wiederum bei den Unternehmen einfordert, die Künstler für sich arbeiten lassen, wie Galerien, Zeitungsverlage, oder auch Werbeagenturen. Darum zahlen die Künstler nur die Hälfte der Beiträge im Vergleich zu anderen Selbstständigen und stehen ähnlich gut wie Angestellte da. Die Künstlersozialkasse bekommt auch Beiträge von den Künstlern, die zum Beispiel bei einem Jahreseinkommen von rund 10.000 Euro im Jahr, jeden Monat rund 150 Euro an Beiträgen an die KSK abführen müssen. Allerdings hängt die Höhe der Beiträge auch von anderen Einkommen, oder der Anzahl der vorhandenen Kinder ab. Geht jemand einer sozialversicherungspflichtigen-, oder einer künstlerischen Tätigkeit nach, wird in der Regel danach entschieden, in welchem Bereich diese Person das höhere Einkommen erzielt, um dort eingestuft zu werden.
Der Eintritt in die Künstlersozialkasse ist bei vielen Selbständigen begehrt, weil sie dort weitaus geringere Beiträge für die Pflichtversicherungen abtreten müssen. Allerdings sind die Grenzen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse sehr begrenzt und eigentlich nur für Personen gedacht, die ausschließlich mit der Kunst ihr Geld verdienen. Für Fotografen ist das allerdings von Nachteil, denn Porträt- und Auftragsfotografen werden als Handwerker eingestuft, weshalb sie die weitaus höheren Tarife der Selbständigen zahlen müssen. Lediglich Presse- und Werbefotografen, wie die Fotografen, die sich nur ihrer künstlerischen Neigung widmen, werden auch von der Künstlersozialkasse anerkannt.
Was ist die Künstlersozialkasse und was sind die Vorteile der KSK?
Freie Wildbahn e.V. klärt auf über die Künstlersozialkasse und erklärt alles rund um Antragstellung, Mitgliedschaft, monatliches Sparen und Versicherungstarife.
Künstlersozialabgabe – Was ist wichtig?
DATEV erklärt, wie selbstständige Künstler und Publizisten sich versichern müssen, wer von welchen Abgaben überhaupt betroffen ist und welche Abgaben finanziell eingeplant werden müssen.
The Audiopedia: Was ist die Künstlersozialkasse? Bedeutung und Erklärung
Bedeutung, Vorteile, Voraussetzungen und mehr zum Thema Künstlersozialkasse einfach und präzise erklärt von The Audiopedia.