Rechtsfrage: Die Stockfotografie und das Recht am Bild

Hier möchte ich Dir einen kleinen Überblick über das Zugeständnis von Konzessionen und Unterlizenzen für die Stock- Fotos verschaffen. Eine zunehmende Anzahl an Fotografen nutzen die Chance ihre Bilder über (Stockfoto-)Agenturen zu Veräußern.Sie verschaffen den Vorteil einen ausgedehnteren Kundenkreis anzusprechen und die Arbeit des Vertriebs im großen Maße abzunehmen. Dadurch kann er sich ausnahmslos auf das Fotografieren konzentrieren. Dieser Bericht soll Dir darstellen, wie der Kauf eines Fotos aus dem Stock-Foto-Bestand von statten gehen kann, sowie wer wem welche Nutzungsrechte einräumt.

Grundsätzlich ist zwischen der Rechteübertragung folgendes zu unterscheiden:

  • Fotograf -> Agentur
  • Fotograf -> Kunde und Agentur -> Kunde

Die Zustimmung der Nutzungsrechte an einem Foto gegenüber dem Käufer kann durch Dich oder die Agentur geschehen. In den meisten Fällen sind die im Folgenden veranschaulichten Konstellationen anwendbar. Ob auch im anschaulichen Fall, lässt sich im AGB der Agentur nachschlagen.

Variante 1 der Stockfotografie: Die Agentur als Vermittler

Bei dieser Version benutzt Du die Agentur nur als Vermittler. Die Stock-Foto-Agentur übernimmt die Kaufabwicklung für Dich gegen ein Entgelt und stellt Dir ihre Plattform zur Präsentation Deiner Bilder zur Verfügung. Du unterbreitest durch Deine Darstellung im Repertoire allen Interessenten der Agentur ein Angebot zum Erwerb des Nutzrechtes. Folgendes veranschaulicht dies:
Das Vermittlungsbüro hat dafür zu sorgen die von Dir eingeräumten Nutzungsbedingungen nicht zu überschreiten.

Bereits beim Hochladen der Bilder verlangt man von Dir eine Einverständniserklärung der fotografierten Person, der Architektur oder ähnlichem. Damit sichert sich die Agentur ab, dass Du dazu berechtigt bist, das Subjekt oder das abgebildete Produkt weiter zu veräußern. Macht man dies nicht, läuft die Agenturen Gefahr, rechtswidrig zustande gekommene Bilder im Repertoire zu haben. Dann wäre die Agentur verpflichtet gegenüber dem klagenden Modell oder dem Markeninhaber, als Verwender der Bilder zu haften. Dem Vermittlungsbüro eingeräumte Rechte beschränken sich bei dieser Version auf die Vervielfachung Deiner Fotos und die Darstellung im Online-Katalog.

Vorteile und Risiken bei Vermittlungsagenturen

Die hier dargestellte Konstellation hat für das Vermittlungsbüro folgende Vorteile: Wenn sich das Vermittlungsbüro die Nutzungsrechte von Dir als Fotograf geben lässt, muss es sich nicht selbst um die Vergabe solcher Rechte kümmern. Dies würde für die Agentur einen hohen Aufwand für Nachforschungen bedeuten und ein großes Rechtsrisiko darstellen.
Lassen sich das Vermittlungsbüro die von Dir umfangreiche Rechte zur eigenständigen Vergabe von Nutzungsrechten an den Käufer nicht gewähren, bedeutet das einen hohen Aufwand für Nachforschungen und ein großes Rechtsrisiko. Die Agentur müsste bei der Übergabe von Fotos und Bildern alles auf denkbare Rechtsverstöße prüfen. Ansonsten wären sie gezwungen gegenüber Dritten zu haften, wenn es durch die Veröffentlichung zu einer Rechtsverletzung kommen sollte. Um das Problem umgehen zu können, geschieht die Rechtevergabe bei dieser Version von Dir selbst.

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Variante 2 der Stockfotografie: Die Agentur erhält uneingeschränkte Nutzungsrechte

In der genannten Version überträgst Du der Agentur alle Nutzungsrechte ohne inhaltliche, zeitliche, oder räumliche Einschränkung. Beschränkungen können nur durch Berufung auf bestimmte Lizenzmodelle, die die Agentur gegenüber Dir anbietet, vorgenommen werden. Die Agentur für Stockfotos tritt Dir dann selbständig Unterlizenzen ab. Folgendes dient Dir zur Verdeutlichung:
In dem Fall wird die Haftung anders bewertet. Dem Beschluss des Landgerichts Köln zufolge liegt in dem Fall ein „zu-Eigen-machen“ vor.

Die Fotoagentur muss für gesetzwidrige Aufnahmen entgegen Dritter haften. Lässt sich der Inhaber eines Onlineportals für dort hochgeladene Fotos und Bilder ein unwiderrufliches, unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen, haftet er für die rechtswidrige Fotoaufnahme, auch ohne die Prüfungspflichten verletzt zu haben. In dem Fall hat die Agentur sich die Bilder zu Eigen gemacht. Deshalb handelt es sich bei diesen Fotos um „eigene Informationen“.

Diese Version stellt die größte Gefahr für Agenturen dar. Trotz der Schattenseiten dieser Version, wird sie von mächtigen internationalen Stockfoto-Agenturen angewandt. Anlass dazu gibt die stärkere Flexibilität bei der internationalen Veräußerung der Bilder.

Ob und wie weit sich die Praxis der Stock- Agentur in der nächsten Zeit ändert, ist abzuwarten. Garantiert ist, dass die Agenturen mehr und mehr auf internationalen Verkauf ihres Bestandes aufbauen. Da stärkere Flexibilität in Bezug auf die Rechtevergabe erforderlich ist, sind umfassende, von Dir übertragene, Nutzungsrechte nötig. Das damit verbundene Risiko wird außer Acht gelassen beziehungsweise in Kauf genommen.