Rechtsfrage: Tierfotografie und das Recht am Bild

Bist du auch ein Freund der Tierfotografie? Richtig, nicht nur Menschen in Aktion sind als Motiv in der Fotografie gefragt. Häufig sind es auch Tierbilder, die in der Lichtbildkunst gehandelt werden. Mit den rechtlichen Hinweisen möchten wir dir kurz erläutern, inwieweit Du dabei in rechtliche Schwierigkeiten kommen kannst. Dieser Bericht basiert auf einem aktuellen Rechtsverfahren und stellt in Frage, in wie weit eine Genehmigung, oder eine gewerbliche Nutzung zum Fotografieren von Tieren notwendig ist. Da in der bisherigen Rechtsprechung nur auf Güter und Personen eingegangen wird, stellt dieser Bericht eine denkbare Übertragung auf die Tier- Fotografie dar. Hierbei wird vorwiegend auf das Urheberrecht, Recht am eigenen Foto, Recht am Foto der eigenen Sache, sowie auf das Persönlichkeitsrecht des Besitzers eingegangen.

Tierfotografie: Was bedeutet das Recht am eigenen Bild?

Prinzipiell heißt es: Vorsicht ist geboten, bei Aufnahmen mit Mensch und Tier. Beachte immer das Persönlichkeitsrecht von Personen nach dem Kunsturhebergesetz! Das Recht am besitzenden Bild ist festgeschrieben: Soweit keine besonderen Privilegien bestehen, dürfen Bilder von dir nur mit deren Zustimmung weitergegeben werden. Eine solche Bewilligung, bzw. Einverständniserklärung, wird als „Model-Release“ bezeichnet.

Für eine spätere Nutzung deines Bildmaterials empfiehlt sich daher immer eine Erlaubnis der fotografierten Person und dem Tier (dem Besitzer) einzuholen. Es sei denn, dass Tier stellt nur ein Beiwerk, ein Abbild der Zeitgeschichte, höhere Belange der Kunst, oder Aufnahmen von Versammlungen, etc., dar. Tiere sind selbstverständlich, keine Personen und auch keine Sachwerte, werden aber dennoch ebenso im Fotorecht behandelt. In § 90a BGB steht geschrieben: Paragraphen, in denen es um Sachwerte nach § 90 BGB, geht, entsprechen auch der Tierfotografie. Für die weitere Nutzung ist eine Erlaubnis des Besitzers notwendig.

Dürfen Tiere im Zoo fotografiert werden, oder ist eine Genehmigung erforderlich?

Das Fotografieren aufgrund vorliegender „Hausordnungen“ kann dich in mancher Hinsicht einschränken, oder gar untersagt sein. Der Hinweis, bzw. gar das Verbot muss allerdings ausgeschildert und gut sichtbar sein. Ein Bezug der Eintrittskarte allein kann jedoch noch keine Fotografie- Erlaubnis für dich voraussetzen.

Aufgrund dieser Forderungen wird eine klare Grenze zwischen allen zugänglichen Orten, an denen das Prinzip „kein Recht am Bild der eigenen Sache“ gilt und begrenzt öffentlich-zugänglichen Orten, wie dem zoologischen Garten, gezogen. Daher gilt auch hier der Tipp für dich, dass es im Zweifelsfall von einer Zustimmung des Rechtsinhabers abhängt, ob und wie weit Bilder von dir geknipst werden dürfen.

Zusätzlicher Hinweis: Im Internet wurde auf die damalige Entscheidung des KG, bzw. auf die Aussage des Zoos Hagenbeck in Hamburg reagiert und eine Liste der Zoos erstellt, unter Zooliste , in denen diese festlegen können, ob dort fotografieren (eingeschränkt) erlaubt, oder verboten ist..

Privatsphäre von Menschen und Tieren auf Fotos

Selbstverständlich fällt auch die Privatsphäre eines Eigentümers unter das Persönlichkeitsrecht und du darfst nicht dagegen verstoßen. Darunter fallen auch häusliche Bereiche, sowie das dazugehörige Grundstück. Zum Eingriff in die Privatsphäre reicht es schon, wenn Du den privaten häuslichen Bereich einer anderen Person mittels Requisiten, wie Teleobjektiv, oder durch die Überwindung von gesetzten Grenzen, deren Hund, oder Katze, fotografierst. Ob bereits eine Aufnahme, oder nur deren Weitergabe rechtswidrig ist, kann in der Rechtsprechung immer noch nicht eindeutig beantwortet werden. Das gleiche gilt bei einem Motiv auf dem Foto und dem beigefügten Text, der einen Kontext zum Eigentümer herbeiführt oder Rückschlüsse auf diesen zulässt. Die Adresse des Eigentümers darf ebenso nicht erkennbar sein.

Beim Fotografieren eines Tieres in freier Natur, oder öffentlichen Plätzen, entstehen keinerlei Ansprüche des Eigentümers. In der Regel ist aufgrund der Behauptung „Kein Recht am Foto der eignen Sache / des Tieres“ für dich keine Einwilligung vom Besitzer notwendig, sofern du nicht in das Persönlichkeitsrecht des Besitzers eingegriffen hast. Handelt es sich um ein noch so schönes Motiv: vorheriges Abklären kostet weniger, als eine nachhaltige kostenintensive Auseinandersetzung vor dem Gericht.